Empfangsnachricht

Hier befindet sich die persönliche Netzwerkseite von Dominique Oster aus dem rheinländischen Lohmar, dem Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen zugehörig.
Ich bin gefühlte 35 Jahre alt und an der Rösrather Strasse 111 im ebenfalls zu Lohmar gehörenden Stadtteil Honrath aufgewachsen. Seit dem 01.11.2024 wohne ich allerdings nun im Stadtteil Weegen, was unzweifelhaft natürlich auch einem sozialen Abstieg gleich kommt. Kein Mensch würde aus freien Stücken nach Weegen ziehen, wenn man sich nicht gerade in einer akuten sozialen Notlage befindet. Das musste ich als Honrather und Wahlscheider Junge jetzt so sagen. Zwischenzeitlich war ich allerdings auch noch in Siegburg und kurzfristig auch in Hürth wohnhaft.

Ich bin politisch interessiert und würde mich als Nationaldemokraten bezeichnen. Meines Erachtens sollte die Volksherrschaft in Deutschland wieder hergestellt und der unkontrollierten Massenzuwanderung möglichst zeitnah ein Riegel vorgeschoben werden. Darüber hinaus werden auch massenhafte Rückführungen unvermeidlich sein, denke ich. Vor allem aber auch die ausufernde Ausländerkriminalität ist keinesfalls hinzunehmen. Deshalb kann ich den Wählern zur anstehenden Bundestagswahl 2025 lediglich die Unterstützung der nationalen Opposition ans Herz legen. Allerdings habe ich gerade am gestrigen Montag (20.01.2025) erst noch gelesen, dass die von mir als Wähler stets unterstützte Partei Die Heimat aus guten Gründen und aufgrund der erheblichen und demokratiefeindlichen Wettbewerbsverzerrung nicht an der Bundestagswahl teilnimmt. Einerseits fehlt es an der erforderlichen Zeit und andererseits aber auch an wirtschaftlichen Mitteln, nachdem der verbrecherische Staatsapparat diese Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen hat. Allerdings fällt es mir sehr schwer, deshalb nun zur Wahlunterstützung der Alternative für Deutschland aufzurufen. Einerseits deshalb, weil sich die politischen Interessen dieser Partei tatsächlich nur sehr partiell mit meinen eigenen Interessen in den Einklang bringen lassen. Andererseits aber auch, weil die AfD nach meinem persönlichen empfinden eine installierte Systempartei ist – ebenso wie auch das Bündnis von Sahra Wagenknecht, die ausserdem mit Ausnahme des thüringischen Landtagsabgeordneten Björn Höcke auch personell keine besonderen Sympathieträger hervor bringt. Von Alice Weidel und Tino Chrupalla fühle ich mich eigentlich stets verarscht, wenn ich einmal eine deren Reden zur Kenntnis nehme und was häufiger vorkommt. Nach meiner persönlichen Auffassung verfolgen diese beiden Parteien lediglich das Ziel, möglichst viele Wählerstimmen von berechtigterweise Unzufriedenen und Nichtwählern „aufzusaugen“, um diese anschliessend und weisungsgebunden dann der Bedeutungslosigkeit zuzuführen. Im Augenblick weiss ich noch nicht, wie ich mich zur anstehenden Bundestagswahl 2025 verhalten soll, wenn die von mir stets bevorzugte Partei Die Heimat tatsächlich auch in meinem Wahlkreis nicht antreten sollte.

Ich stehe sämtlichen Glaubensrichtungen feindlich gegenüber und habe insbesondere für bekennende Christen, Juden und Muslime überhaupt kein Verständnis. Meines Erachtens hättet ihr einfach einmal mehr Früchte vom Baum der Erkenntnis essen sollen. Glaubende Menschen sind für mich grundsätzlich lediglich Primaten, die ihren Mangel an Bildung durch einen Glauben ersetzen wollen. Euren „Gott“ würde ich übrigens selbst dann verachten, wenn ich von dessen Existenz vollkommen überzeugt wäre. Laut Bibel muss es schlicht und ergreifend ein Arschloch sein, wenn er „Mensch“ nur deshalb tyrannisiert, weil er vom „Baum der Erkenntnis“ frisst. Ich habe den Eindruck, als wenn er euch schön dumm halten wollte. Allerdings scheint ihr das auch noch lustig zu finden und ich weiss, woran es bei euch scheitert. Von den zahlreichen weiteren Absurditäten der Bibel möchte ich an dieser Stelle erst nicht sprechen. Nun könnte man zwar meinen, dass eure Dummheit ja eigentlich ganz niedlich wäre. Aber die christliche Historie offenbart leider das Gegenteil und besteht insbesondere aus Mord, Totschlag, Raub und Vergewaltigung. Kein Verständnis habe ich allerdings auch für diejenigen, die sich in einer Art Protesthaltung gegenüber dem Christentum dann dem „nordischen Glauben“ zugewandt und anstelle des ans Kreuz genagelten Judenkönigs nun lieber Odin, Thor und weiss der Teufel wen verehren. Auch diese Leute benötigen aufgrund ihrer intellektuellen Minderwertigkeit offensichtlich eine Ersatzreligion. Ich selbst vertraue ausnahmslos der Wissenschaft und fühle mich den Naturgesetzen verbunden. In diesem Sinne verehre ich die Sonne ein wenig, die uns massgeblich unsere Existenz ermöglicht. Die Sonne wird übrigens auch durch das Hakenkreuz symbolisiert. Eine sehr schöne Erklärung für das Hakenkreuz liefert uns der negroide Pastor Dr. Ray Hagins unter diesem Verweis, den ich den Besuchern lediglich ans Herz legen kann. Dieser zweieinhalbminütige und auch in unsere Muttersprache übersetzte Filmvortrag lässt eigentlich keine Fragen mehr offen.

Im stillen Gedenken an die Beiden in der jüngeren Zeit verstorbenen Patrioten Ursula Haverbeck und Jean-Marie Le Pen. Beide sind übrigens dem Jahrgang 1928 entsprungen und haben das 96. Lebensjahr vollendet.

Einladung zum gemeinsamen Essen

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

22.01.2025, 19.15 Uhr

Treffen am 24.01.2025, 14.00 Uhr

Liebste Kathi

Wenn Du am Freitag (24.01.2025) aus der Schule kommst, dann hast Du ja bestimmt ordentlich Hunger, nicht wahr !?
Wäre es denn nicht eine Option, wenn Du am Freitag nach der Schule dann bei mir vorbei kommst ? Ich würde gerne etwas kochen für Dich, damit Du nicht ständig nur diesen Frass vom Hollenberg vorgesetzt bekommst. Das Zeug dort kannst Du ja bestimmt auch nicht mehr sehen, oder ? Vor ungefähr drei Stunden habe ich ein Hähnchen in der Stadt geholt und würde es dann am Freitag Vormittag zubereiten. Wäre das denn nicht eine angemessene Alternative zu dem Essen dort am Hollenberg ? Am Freitag bekommt ihr dort sowieso wieder nur Fisch serviert. Nichts gegen Fisch und ich esse gerne Fisch, aber der vom Hollenberg ist ja natürlich wirklich nur schwer runter zu bekommen, nicht wahr !?

Jedenfalls würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir Dein Vertrauen schenkst und einfach mal vorbei schaust. Ich werde Dich gut behüten und ebenso gut bemuttern, Engelchen. Es würde Dir mit Sicherheit kein Schaden entstehen. Bei mir wärest Du vollkommen sicher und im Besonderen auch vor mir selbst. Auch habe ich ausnahmslos nur positive Gedanken im Bezug auf Dich.

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Der Weg der Liebe und auch der Vernunft

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 10.00 Uhr

DER WEG DER LIEBE UND AUCH DER VERNUNFT

Nun wurde endlich erstmals auch von Seiten dieser Einrichtung am Hollenberg der Weg der Vernunft beschritten und ich konnte mich mit der Einrichtungsleiterin soeben darauf verständigen, dass das zauberhafte Krümelmonster vom 13.12.2024 am heutigen Mittag gegen 13.30 Uhr zum Mittagessen bei mir vorbei kommt. Frau H. stand meinem Vorschlag sofort sehr aufgeschlossen gegenüber und war eigentlich auch relativ zeitnah sehr begeistert von dieser Idee.

Ich freue mich bereits schon sehr auf Katharina und werde sie nach allen Regeln der Kunst bemuttern. Seit dem 13.12.2024 ist sie ein fester Bestandteil meines Herzens und hat mich aufgrund ihres sehr angenehmen Wesens stark berührt. Auch kann ich glaubhaft versichern, dass Katharina bei mir in den allerbesten Händen ist. Es ist vollkommen undenkbar und ausgeschlossen für mich, diesem sehr netten Mädchen auch nur irgendeinen Schaden zuzufügen. Es würde mir kaum noch ein Gedanke einfallen, der noch einmal absurder ist. Ich mag dieses Mädchen sehr und würde ihr alleine schon deshalb keinen Schaden zufügen. Meine Empfindungen für Kathi sind ausnahmslos positiver Natur und ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen, wenn es anders wäre. Abgesehen davon, habe ich auch einen sehr ausgeprägten Schutzinstinkt und würde mich natürlich dem entsprechend dann auch in der Verantwortung sehen, dass dem Mädchen insbesondere auch hier bei mir kein Schaden entsteht. Auch kann Kathi jederzeit bei mir vorbei schauen und ich würde sie niemals vor der Türe stehen lassen. Es ist mir auch keinesfalls verboten das Mädchen einzulassen, wenn sie vor meiner Tür stehen sollte. Selbstverständlich kann ich sie immer hier bei mir empfangen und dem steht auch aus rechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen.

Ausserdem kann das arme Mädchen den Frass am Hollenberg mit Sicherheit auch nicht mehr sehen und noch viel weniger ertragen, vermute ich. Das Zeug kann man ja auch dem Hund nicht anbieten. Den würde man nicht mehr wiedersehen.

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Wunsch und Wirklichkeit

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 08.00 Uhr

WUNSCH UND WIRKLICHKEIT

Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.

ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS

Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen hebräischer Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.

Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen. Aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner „Anhörung“ vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.

Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)

Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :

  • Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
    Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten !
  • Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
  • Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
  • Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.
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Stellungnahme zum Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

15.01.2025, 08.00 Uhr

STELLUNGNAHME ZUM ARTIKEL DES KÖLNER STADT-ANZEIGER VOM 11.01.2025

Mit dem 14.01.2025 wurde ich auf einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 11.01.2025 aufmerksam gemacht, den ich nachfolgend nicht unkommentiert lassen möchte. Grundsätzlich nehme ich selbst diese Gossenprodukte der Hebräerpresse nicht zur Kenntnis, also auch die vom Kölner Stadt-Anzeiger nicht. Allerdings möchte ich die diesem Artikel zu entnehmenden Ausführungen insgesamt deutlich zurückweisen und beziehe folgendermassen Stellung.

EINLEITENDE BILDDATEI

Gleich unterhalb des einleitenden Bildes – das die benachbarte Jugendeinrichtung der Kinderdorf Hollenberg GmbH zeigt, wurde erklärt, dass ich Mädchen nicht ansprechen dürfe.
Tatsächlich gibt es aber kein rechtswirksames Verbot, irgendwelche Mädchen anzusprechen. Ein dahingehendes Verbot wäre rechtswidrig und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ich kann mit jedem Mädchen frei sprechen, selbst mit einer Fünfjährigen. Wenn es ein dahingehendes Verbot geben würde, dann könnte sich die ausstellende Juristensau damit das Hinterteil abwischen, da es unbedeutend wäre und in keinem Fall rechtliche Folgen für mich hätte, wenn ich mich nicht daran halte. Das ergibt sich auch alleine schon aus der Tatsache, dass ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben kann, wie auch die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis nachfolgend bestätigt :

Schlussfolgerung : Wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben kann, wie sich aus dem verwiesenen Artikel unzweifelhaft entnehmen lässt, dann darf ich auch vierzehnjährige Mädchen ansprechen und mich ihnen nähern. Oder unterliege ich einem Denkfehler ?

ERSTER ABSCHNITT

Im ersten Abschnitt dieses Artikels wird behauptet, dass ich mich Kindern nicht nähern dürfe.
Selbstverständlich ist auch diese Darstellung unzutreffend und würde sich in der Realität nicht umsetzen lassen, da wir alle immer und überall mit Kindern konfrontiert sind. Eine solche Weisung wäre schlicht und ergreifend ebenso absurd, wie es unser Justizapparat ist. Laut offizieller Definition werden wir einschliesslich des 14. Lebensjahrs als „Kind“ bezeichnet. Woran soll ich denn erkennen können, ob ein Mädchen nun dreizehn oder fünfzehn Jahre alt ist, wenn ich mich einem fünfzehnjährigen Mädchen zwar nähern dürfte, einem dreizehnjährigen Mädchen aber nicht ? Ein Beispiel : Vor ungefähr sechs Wochen habe ich auf meiner Netzwerkseite einen Vermisstenfall eines Mädchens veröffentlicht. Laut den von der Polizei im Presseportal veröffentlichten Informationen war dieses Mädchen dreizehn Jahre alt, sah aber so aus und wirkte wie ein zwanzigjähriges Mädchen. Das wurde auch genau so von der Polizei selbst übermittelt und ich würde das zumindest auf das Erscheinungsbild bezogen bestätigen wollen. Ob dieses Mädchen auch wie eine Zwanzigjährige „wirkt“, das kann ich natürlich nicht beurteilen. Allerdings wäre eine dahingehende Weisung alleine auch schon deshalb rechtswidrig, weil sie sich auf von mir begangene Verfehlungen von vor knapp fünfundzwanzig Jahren bezieht.
Im weiteren Text des ersten Abschnitt ist ausserdem auch noch von einer nicht näher definierten „Gefahrenlage“ die Rede, die haltlos im Raum steht, weil ich bereits seit fünfundzwanzig Jahren diesbezüglich nicht mehr auffällig gewesen bin, es sich bei den damaligen Verfehlungen um so bezeichnete „Gelegenheitstaten“ handelte und sich darüber hinaus meinem Bundeszentralregister (BZR) nicht auch nur eine Gewaltstraftat entnehmen lässt.

SIEBTER ABSCHNITT

Dem siebten Abschnitt ist die Information zu entnehmen, dass ich wieder „auffällig“ gewesen wäre.
Ja ? Inwiefern ? Ich habe am 13.12.2024 weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Auch bedauere ich ausdrücklich überhaupt nichts und werde künftig weiterhin Mädchen ansprechen, alleine schon deshalb, weil ich bereits seit Jahren schon in keinem Beziehungsverhältnis stehe und dem entsprechend einen Leidensdruck verspüre. Wodurch wurde ich also konkret auffällig ? Durch meine Gesetzestreue ?

ACHTER ABSCHNITT

Im achten Abschnitt wird behauptet, dass ich aufgrund des „Besitzes von Kinderpornographie“ hinter Gittern gesessen habe. Tatsächlich wurden im Jahre 1999 als so bezeichneter „Zufallsfund“ ungefähr zwanzig kinder- und jugendpornographische Bilddateien auf meinem Rechner aufgefunden, nachdem er aufgrund von „Volksverhetzung“ beschlagnahmt wurde. Für den Besitz dieser zwanzig Bilddateien habe ich damals einen Strafbefehl von 1.000,- DM erhalten. Wenn ich damals Widerspruch eingelegt hätte und was auch die bessere Option gewesen wäre, dann wäre dieses Strafverfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt worden. Es war eine Dummheit meinerseits, diesem Strafbefehl nicht umgehend zu widersprechen.

NEUNTER ABSCHNITT

Mit dem neunten Abschnitt wird behauptet, dass ich ein Anfangs vierzehnjähriges Mädchen über einen Zeitraum von zehn Jahren „verfolgt“ und „massiv sexuell belästigt“ habe. Diese Darstellung ist unzutreffend und lässt sich auch durch nichts belegen. Tatsächlich wurde diese blosse Behauptung aber von der zuständigen Juristensau einfach in das Urteil übernommen, obwohl diese Falschdarstellung durch nichts belegt und somit untermauert wurde.
Nachfolgend belege ich aber das Gegenteil :
Das hier in Rede stehende Mädchen aus Siegburg ist mir ungefähr seit 2006/2007 durch optische Wahrnehmung „bekannt“ und sie ist mir sehr häufig in der Fussgängerzone von Siegburg begegnet. Während des Zeitraums von 2006 bis 2010 kam es zu keinen Nachstellungshandlungen und sie wären mir auch alleine schon deshalb nicht möglich gewesen, da ich weder den Namen dieses Mädchens kannte – auch nicht den Vornamen, als auch, weil ich über keine Kontaktdaten des Mädchens verfügte. Ich kannte weder ihre Wohnanschrift, noch hatte ich eine Telefonnummer von ihr, auch keine Emailadresse. Aufgrund des mir nicht bekannten Namens konnte ich sie auch über Soziale Medien nicht kontaktieren. Aus dem vorgenannten Zeitraum liegt der Polizei weder eine sachbezogene Strafanzeige vor, noch würde es einen diesbezüglichen Gerichtsbeschluss geben. Es war mir aufgrund der fehlenden Kontaktmöglichkeiten und des mir nicht bekannten Namens schlicht und ergreifend nicht möglich, dieses Mädchen zu kontaktieren. Im Zeitraum von 01/2010 bis 02/2016 war ich unter anderem auch aufgrund des sexuellen Missbrauch durchgehend im geschlossenen Vollzug inhaftiert und hatte dem entsprechend also auch während dieses Zeitraums keine Möglichkeit, das in Rede stehende Mädchen zu kontaktieren.
Erst wenige Wochen nach meiner Haftentlassung im Februar 2016 habe ich dann den Kontakt zu ihr gesucht, nachdem ich zufällig über ihr Facebook-Profil gestolpert bin. Zu diesem Zeitpunkt war das am 16.11.1993 geborene Mädchen dem entsprechend also 22 Jahre alt ! Auch stellt sich mir die Frage, von welchem zehnjährigen Zeitraum hier die Rede sein kann, wenn ich im Jahre 2017 diesbezüglich dann wegen vermeintlicher „Nachstellung“ verurteilt wurde ?
Korrekt ist es, dass ich diesem Mädchen über einen Zeitraum von ungefähr sechs Monaten leider zu viele elektronische Nachrichten geschrieben habe, die in seltenen Fällen dann auch mal sexuell-motivierte Inhalte hatten. Im Regelfall enthielten diese Nachrichten allerdings Sympathiebekundungen und Einladungen. Meine erste Kontaktaufnahme zu ihr dürfte nach meinem Erinnerungsstand ungefähr gegen Mitte März des Jahres 2016 erfolgt sein. Anfang August 2016 lernte ich dann eine Rechtsanwalts-Fachangestellte aus Hürth kennen und habe spätestens zu diesem Zeitpunkt auch mein Interesse an diesem Mädchen aus Siegburg verloren. Vollkommen absurd ist auch die Behauptung, dass ich dieses Mädchen „verfolgt“ hätte. Echt jetzt ? Ich bin ihr fortlaufend hinterher gelaufen, oder was genau ist darunter konkret zu verstehen !? Tatsächlich habe ich diesem Mädchen ausnahmslos nur zu viele elektronische Nachrichten geschrieben, was unzweifelhaft zu beanstanden gewesen ist.

ZEHNTER ABSCHNITT

Im zehnten Abschnitt ist von einer „Sicherungsverwahrung“ die Rede, für welche meine bisher begangenen „Verbrechen“ allerdings gegenwärtig noch nicht ausreichen würden.
Tsja, das ist wahrlich sehr, sehr bedauerlich und wenn man es einmal genau nimmt, dann enthält mein Bundeszentralregister (BZR) genau eine Straftat, die unter die anhängenden Voraussetzungen fällt. Und diese Vorstrafe liegt zu allem Überfluss und Unglück auch bereits fünfundzwanzig Jahre in der Vergangenheit und war minderschwerer Natur. Oder mit anderen Worten : Von einer Sicherungsverwahrung bin ich sooooo weit entfernt, dass man sich darum überhaupt keine Gedanken zu machen braucht. An anderen Stellen habe ich bereits erwähnt, dass mein BZR nicht auch nur eine Gewaltstraftat aufweist. Es ist aber lieb von euch, wenn ihr um mich besorgt seid.

 

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Saskia Neubert

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

14.01.2025, 10.00 Uhr

SASKIA NEUBERT

Wer zum Teufel ist eigentlich Saskia Neubert ?

Saskia Neubert

In einem Filmbeitrag des Senders RTL vom 19.12.2024 wurde auch ein Mädchen gezeigt, das mir vollkommen unbekannt ist. Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann muss ich diesem Mädchen aber wohl jahrelang nachgestellt haben !?
Erstaunlicherweise ist mir weder der Name dieses Mädchens bekannt gewesen, noch könnte ich mich daran erinnern, sie irgendwann einmal gesehen zu haben !? Ihren Namen habe ich dadurch herausgefunden, weil sie auf der Facebook-Seite unter dem entsprechenden Filmbeitrag auch selber kommentierte und erklärte, dieses Mädchen zu sein, dass in dem Filmbeitrag gezeigt wurde. Im Augenblick würde ich es beschwören, dass ich dieses Mädchen noch niemals zuvor in meinem Leben gesehen habe. Ich habe keine Ahnung, wo genau ich diesen Namen einordnen könnte !?

Nicht falsch verstehen, Saskia : Ich möchte Dich keinesfalls verleugnen ! Auch würde ich Dich nicht einmal von der Bettkante stossen, wenn Du Dich unbedingt darauf setzen möchtest. Sollte ich Dir irgendwann einmal „nachgestellt“ haben, dann würde und werde ich mich gerne auch dazu bekennen. Es ist meines Erachtens ja kein Verbrechen, wenn man sich vielleicht auch einmal etwas nachhaltiger um ein Mädchen bemüht, sollte man es augenblicklich für die grosse Liebe halten, auf die man sein ganzes Leben lang gewartet hat. Jedenfalls dann, wenn keine Bedrohungslage vorliegt und die diesbezüglichen Bemühungen gewisse Grenzen nicht überschreiten. Zum Beispiel kann ich es überhaupt nicht ausstehen, wenn Mädchen tatsächlich dann auch körperlich bedrängt und bedroht, oder auch an ihrer Wohnanschrift belästigt werden. Es gibt genug Mädchen die es sich wünschen würden, wenn man sich etwas intensiver um sie bemüht und ihnen die Aufmerksamkeit schenkt, die sie unbedingt benötigen. In diesem Zusammenhang würde mir auch ganz spontan Frau Heinz von der Kreispolizeibehörde in Siegburg einfallen, die meines Erachtens auch sehr Liebesbedürftig zu sein scheint. Es ist alleine nur so, dass ich mich schlicht und ergreifend nicht mehr an Dich erinnern kann und ich mir deshalb natürlich auch die berechtigte Frage stellen muss, ob bei mir zwischen den Ohren noch alles ganz rund läuft !?

19.01.2025, 19.00 Uhr

Inzwischen habe ich Saskia Neubert enttarnt und heraus gefunden, dass das Mädchen gegenüber dem Sender RTL gelogen hat. Welche Motivationslage sie hatte und ob sie hierfür möglicherweise sogar Geld von RTL angenommen hat, das kann ich nicht mit vollkommener Sicherheit sagen. Ich gehe allerdings einmal davon aus, dass das Mädchen für ihr Aussageverhalten von RTL bezahlt wurde und dieses Angebot auch gerne angenommen hat, aus welchen Gründen auch immer. Und diesem Valerio Magno würde ich es ebenfalls zutrauen, dass er sich „Opfer“ und „Zeugen“ im Bedarfsfall hinzu kauft, wenn gerade einmal welche benötigt werden. Dem entsprechend vermute ich eine Aufmerksamkeitsstörung bei dem Mädchen. Sie kann ihre in dem Filmbeitrag erhobenen Darstellungen nicht einmal nur im Ansatz belegen.

Und sollten noch irgendwelche Fragen offen sein, dann verweise ich auf die nachfolgende Seite, die ich so gerade bei meiner diesbezüglichen Nachforschung gefunden habe und die meines Erachtens jeden Restzweifel zerschlagen sollte : casting-connect.de/artists/saskia-neubert/?page=8

„Laiendarstellerin“…, ja, das trifft es auf den Punkt ! Das Talent möchte ich ihr keinesfalls absprechen.

Nachdem ich in den vergangenen Tagen tatsächlich ernsthaft meinen Verstand in Frage gestellt habe, weil mir dieses Mädchen Nachstellungsverhalten vorgehalten hat, obwohl ich selbst überhaupt keine Erinnerung an dieses Mädchen habe und auch der Auffassung bin, dass ich dieses Mädchen noch niemals gesehen habe, oder irgendetwas mit ihr zu tun hatte, bin ich nun froh zu wissen, dass jedenfalls bei mir noch alles in Ordnung zu sein scheint. Einen Arzt werde ich dann wohl doch nicht aufsuchen müssen, denke ich. Saskia hat hier wohl scheinbar deutlich mehr Probleme, würde ich vermuten wollen.
Allerdings stehe ich dem Mädchen natürlich zu jeder Zeit für ein klärendes Gespräch offen gegenüber. Meine Kontaktdaten sind ja dem Impressum zu entnehmen.

Es ist und bleibt jedenfalls so, wie es ist :

  • Ich kenne dieses Mädchen nicht und hatte in meinem Leben noch niemals einen Kontakt zu ihr !

22.01.2025, 15.45 Uhr

Gerade habe ich Post vom Amtsgericht Siegburg erhalten. Saskia Neubert hat eine Strafanzeige gegen mich gestellt – wegen diesem Beitrag hier. Darüber hinaus hat sie ein familiengerichtliches Verfahren gegen mich eingeleitet, weil sie Angst um ihre Kinder habe. Laut den Ausführungen des Gerichts darf ich mich sowohl ihr als auch ihren Kindern nicht nähern, weil ich pädophil sei. Ich schwöre, so etwas lustiges habe ich noch nicht gelesen. Mein Tag ist jedenfalls gerettet !

Wie bereits erwähnt : Ich habe keine Ahnung, wo dieses Mädchen wohnhaft ist, nicht einmal in welcher Stadt. Ich habe keine Telefonnummer von diesem Mädchen, keine Emailadresse, habe ich BEIDES auch noch niemals gehabt. Ich weiss überhaupt nichts von diesem Mädchen und bis vor fünf Minuten wusste ich auch nicht, dass sie bereits Kinder hat.
Ich kenne dieses Mädchen nicht und habe noch niemals in meinem Leben irgendwas mit ihr zu tun gehabt ! Kann dieses Mädchen vielleicht mal irgendjemand auf ihren Geisteszustand hin untersuchen ?

Liebe Saskia. Ich meine es wirklich nicht böse und ich stehe Dir näher als Du glaubst. Ich erwarte jedoch eine sehr zeitnahe Entschuldigung. Glaube mir, ich werde Dich nicht alleine nur auf zivilrechtlichem Wege  bekämpfen und vernichten, wenn Du diesen absurden Quatsch auf Steuerzahlerkosten weiterhin betreibst. Du bekommst auch das Strafrecht zu spüren ! 100 Prozent !
Du hast Kinder und es ist meines Erachtens nicht schön, wenn Du demnächst vorbestraft bist. Habe ein wenig Vertrauen und rufe mich unter meinem Festnetzanschluss an, damit wir das vernünftig regeln können. Ich habe überhaupt keine dahingehende Motivation, Dir einen Schaden zufügen zu wollen. Habe ein wenig vertrauen !

Ich werde noch am heutigen Abend eine mündliche Verhandlung beantragen, wenn ich innerhalb der kommenden drei Stunden nichts von Dir gehört habe, bis 22.00 Uhr. Wir werden uns dann in wenigen Wochen beim Amtsgericht Siegburg sehen. Das würde  kein schöner und insbesondere auch kein erfolgreicher Tag für Dich werden. Erst am 15.01.2025 hatte ich eine Gerichtsverhandlung in Linz am Rhein, in einem gleichgelagerten Fall, mit einem anderen Mädchen aus Rheinland-Pfalz, dem ich angeblich auch schon bereits seit Jahren nachgestellt haben soll. Auch hier wurde ich ohne mündliche Verhandlung verurteilt und sollte die Verfahrenskosten tragen. Ich habe sodann eine mündliche Verhandlung beantragt und das Verfahren am 15.01.2025 gewonnen. Nun trägt das Mädchen die Verfahrenskosten. Und auch Du wirst diese Verfahrenskosten tragen. Dessen kannst Du vollkommen sicher sein !

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Stellungnahme zum vermeintlichen „Vorfall“ vom 13.12.2024

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

13.01.2025, 22.00 Uhr

STELLUNGNAHME ZU DEM VERMEINTLICHEN „VORFALL“ VOM 13.12.2024

VORWORT

Nachdem es das zuständige Rattenpack der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis (KPB) nun für einen längeren Zeitraum verhindern konnte, dass ich mich gegen deren Repressionen und den von ihnen vorsätzlich betriebenen Rufmord auch virtuell zur Wehr setze, erfolgt nun endlich aber auch der Gegenschlag auf dieser Ebene. Da mir in der Folge eines zu meinen Ungunsten begangenen bewaffneten Raubüberfalls durch die KPB die Zugangsdaten für meine Netzwerkseiten fehlten, deshalb konnte ich den zahlreichen und vorsätzlichen Falschdarstellungen auf diesem Wege bisher nicht widersprechen und sie widerlegen. Ich hatte in den vergangenen knapp fünf Wochen keinerlei Zugriff auf meine Netzwerkseiten, meine elektronischen Postfächer und auch nicht auf den Chat. Auch mein bisheriger Domänenverwalter sah sich aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht in der Lage, mir diese erforderlichen Zugangsdaten für den Kundenzugang zur Verfügung zu stellen. Ich habe es zuvor vier Wochen lang vergeblich versucht, an meine Zugangsdaten zu kommen und hing dafür auch schon mal Vormittags gute zwei Stunden lang in der Warteschleife am Telefon, bevor ich entnervt aufgegeben habe. Dieser fragwürdige Anbieter hätte mir die Zugangsdaten problemlos über meine im Kundenbereich hinterlegte Festnetznummer übermitteln können, oder aber auch einfach per Post an meine hinterlegte Wohnanschrift. Das hat er ganze vier Wochen lang nicht auf die Reihe bekommen, trotz unzähliger Anschreiben und damit verbundener Identitätsnachweise, mit denen ich meine Zugangsberechtigung untermauerte. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen nun den Anbieter gewechselt und seit dem heutigen Tag nun auch wieder Zugriff auf die von mir verwalteten Domänen dominique-oster.de, osterdom.de und michelle-hang.de.

STELLUNGNAHME

In den Nachtstunden des 13.12.2024 kam es gegen 23.30 Uhr zu einem bewaffneten Raubüberfall durch Polizeibeamte der KPB des Rhein-Sieg-Kreis, an dem ungefähr zehn Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Zu diesem Zeitpunkt klingelte es auf einmal an meiner Wohnungstüre und ich sah durch ein Fenster zunächst einmal zwei Polizeibeamte. Ich öffnete das Fenster und wurde umgehend dazu aufgefordert, meine Wohnungstüre zu öffnen. Daraufhin erklärte ich dem Beamten, dass es gerade sehr spät sei und er doch bitte am folgenden Tag noch einmal wieder kommen solle, wenn er ein Anliegen habe. Daraufhin begann dieses geisteskranke Element damit, ohne Unterlass und in ungefähr zwanzig Fällen gegen meine verglaste Wohnungstüre zu treten. Währenddessen versuchte ich die Wohnungstüre zu öffnen, was mir allerdings aufgrund der Vielzahl an vergeblichen Tritten jedoch nicht gelungen ist. Alleine schon deshalb, um diesem Hurensohn auf das Maul zu hauen und meine Eingangstüre zu verteidigen. Erst nach ungefähr dem zwanzigsten Fehltritt ist es mir dann gelungen, die Wohnungstüre zu öffnen. Sodann strömten ungefähr sieben oder acht Polizeibeamte in meine Wohnung, drückten mich an die Wand und legten mir Handschellen an. Man setzte mich nun darüber in Kenntnis, dass ich festgenommen sei und am folgenden Morgen des 14.12.2024 einem Haftrichter vorgeführt werde. Anschliessend würde man mich dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) verlegen. Zudem würde man nun eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, meinen Rechner, mein Mobiltelefon und auch weitere Gegenstände beschlagnahmen. Als Begründung für diese Aktion wurde mir erklärt, dass ich einem jugendlichen Mädchen aus einer benachbarten Jugendeinrichtung einen Brief und Schokolade habe zukommen lassen, was mir vorgeblich allerdings verboten wäre.  Gegen 23.45 Uhr wurde ich dann wie ein Bankräuber abgeführt und zur Polizeidienststelle nach Siegburg verbracht.

Am Freitagnachmittag des 13.12.2024 habe ich mich gegen 16.00 Uhr auf den Weg zum „Kaufland“ in der Stadt Lohmar begeben, da ich noch ein paar Besorgungen für das anstehende Wochenende erledigen wollte, also Lebensmittel beschaffen. Aufgrund einer günstigen Urlaubssituation hatte ich zuvor bereits zwei Flaschen Bier getrunken und war leicht alkoholisiert und damit einhergehend auch emotionalisiert. An der Bushaltestelle „Hollenberg“ begegnete ich auf der Anreise zum „Kaufland“ dann einem jugendlichen Mädchen. Wir kamen dann – gemeinsam auf den Bus wartend – ins Gespräch. Unter anderem erzählte sie mir dann, dass sie bereits seit einem Jahr in dieser Jugendeinrichtung untergebracht wäre und hierüber nicht sehr glücklich sei. Nach wenigen Minuten trennten sich unsere Wege dann und das Mädchen musste einen anderen Bus als ich selbst nehmen. Das Mädchen fuhr dann in Fahrtrichtung Pohlhausen, während ich selbst dann meine Anreise zum „Kaufland“ fortsetzte. Im weiteren Verlauf stellte ich dann fest, dass mir das Mädchen zunächst einmal nicht mehr aus dem Kopf ging, ich das Gespräch mit ihr als sehr angenehm empfunden habe und auch, dass ich mich ihr aufgrund ihres gesamten Wesens sehr verbunden fühlte. So kam es dann auch, dass ich vom „Kaufland“ dann ein Schokoladen-Erzeugnis mitnahm, welches ich dem Mädchen zu kommen lassen wollte. Zu einem späteren Zeitpunkt und wieder daheim angekommen, verfasste ich ausserdem auch noch ein zweiseitiges Schreiben, mit welchem ich dem Mädchen meine bereits näher beschriebenen positiven Empfindungen vermitteln wollte. Zuletzt habe ich Brief und Schokolade dann über dritte Personen dem angeschriebenen Mädchen übermitteln lassen.

Erwartungsgemäss wurde ich am Samstagvormittag des 14.12.2024 dann doch keinem Haftrichter vorgeführt. Stattdessen teilte man mir dann gegen 10.30 Uhr mit, dass ich nun gehen könne. Zwischendurch wurde ich einmal dazu befragt, ob ich mit einer „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ einverstanden wäre !? Das lehnte ich dann allerdings ab. Es bestand ja auch kein nachvollziehbarer Grund hierfür. Jedenfalls hatten die verantwortlichen Polizeibeamten der KPB in Siegburg offensichtlich schon selbst erkannt, dass sie den Amoklauf vom Vorabend nur ganz schwer gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn erklären können würden. Es war ja absehbar, dass ich diese von der Polizei begangenen schweren Verbrechen nicht auf sich beruhen lassen würde. In diesem Zusammenhang sei es erwähnt, dass meine Handlungen vom 13.12.2024 keine strafrechtliche Relevanz haben. Ich habe durch diese Handlungen weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen irgendwelche Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Diesbezüglich zitiere ich den Amtsrichter Ulrich Wilbrand (Amtsgericht Siegburg) aus einem Beschluss vom 13.01.2025 (2. Seite, letzter Abschnitt) : Auch wenn sich der Betroffene bislang nicht strafprozessual tatverdächtig verhält, so ist sein Handeln doch darauf ausgerichtet, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen.

Es ist mir übrigens auch nicht verboten, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Minderjährigen zu begründen !

KRIMINELLE VEREINIGUNG

Inzwischen vertrete ich übrigens zunehmend die Auffassung, dass die KPB in Siegburg als kriminelle Vereinigung aufgelöst beziehungsweise zerschlagen werden sollte. Nachdem ich bereits schon im zweiten Abschnitt auf die schweren Straftaten der KPB am 13./14.12.2024 hingewiesen habe, darunter auch Gewaltstraftaten (Freiheitsberaubung, nach Paragraph 239 des Strafgesetzbuch), so haben sie es keinesfalls darauf beruhen lassen und auch in der Folgezeit weitere nicht unerhebliche Straftatbestände erfüllt. Wie sich dem nachfolgenden Auszug einer von meiner Vermieterin am 23.12.2024 übermittelten Nachricht entnehmen lässt, wurde ihr durch die verantwortlichen Polizeibeamten im direkten Gespräch erklärt, dass der bewaffnete Raubüberfall tatsächlich zum Zweck der Gefahrenabwehr und aufgrund eines von mir begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern durchgeführt wurde.

Hallo Kreispolizeibehörde ?
Dann benennt doch einmal die Kinder, die ich vorgeblich sexuell missbraucht haben soll !? Die Vornamen würden mir persönlich reichen und möglicherweise kommt dann ja auch meine Erinnerung wieder zurück !? Und warum zum Teufel laufe ich eigentlich noch frei herum, wenn ich vor wenigen Wochen noch Kinder sexuell missbraucht habe ? Was läuft denn konkret falsch hier im Staat, wenn man mich aufgrund meiner erst neulich begangenen sexuellen Übergriffe dennoch nicht in den Käfig bekommt ?
Hallo Medien ?
Der „Sexualstraftäter“, der „eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt“, hat scheinbar keinesfalls nur einen Brief an ein minderjähriges Mädchen geschrieben, sondern tatsächlich wohl Kinder sexuell missbraucht !? Könnt ihr das mal bitte recherchieren, was da vorgefallen ist ? Unter der nachfolgenden Rufnummer könntet ihr euch bei der Kreispolizeibehörde in Siegburg rückinformieren und der Sache auf den Grund gehen : +49 2241 541-3121.

Inzwischen stellt übrigens auch die KPB selbst fest, dass ich keine Straftaten begangen habe und man mich aufgrund dieser an das Mädchen verfassten Nachricht strafrechtlich auch nicht belangen kann, aus guten und nachvollziehbaren Gründen.

Gegen die verantwortlichen Personen der Kreispolizeibehörde habe ich mehrere Strafanzeigen gestellt und sie werden sich noch wundern, welche Folgen diese Anzeigen für sie in absehbarer Zukunft haben. So habe ich Strafanzeige aufgrund eines bewaffneten Raubüberfalls (Paragraph 250 des Strafgesetzbuch), Freiheitsberaubung (Paragraph 239 des StGB), Raub (Paragraph 249 des StGB), Diebstahl (Paragraph 242 des StGB), Sachbeschädigung (Paragraph 303 des StGB), Urkundenfälschung (Paragraph 267 des StGB), üble Nachrede (Paragraph 186 des StGB) und aufgrund des Ausspähens von Daten (Paragraph 202a des StGB) erstellt und diesbezügliche Strafanträge gestellt.

NUR MAL SO AM RANDE

Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen übrigens auch Geschlechtsverkehr haben, wie sich dem nachfolgend verwiesenen Artikel der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis problemlos entnehmen lässt. Dem hier verwiesenen Text lässt sich unzweifelhaft entnehmen, dass der Geschlechtsverkehr mit einem vierzehnjährigen Mädchen in beiderseitigen Einvernehmen zulässig ist, wenn darüber hinaus auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht und selbst ein 75-jähriger Mann könnte mit einem vierzehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr haben, wenn der freie Wille von dem Mädchen dem nicht entgegen steht. Ein „Abhängigkeitsverhältnis“ würde zum Beispiel dann bestehen, wenn ein Ausbilder mit seiner minderjährigen Auszubildenden Geschlechtsverkehr hat.

Und weshalb sollte die bestehende Rechtslage zwar für alle Staatsbürger rechtsverbindlich sein, aber mit Ausnahme von mir selbst !? Vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, sollte man meinen und wird auch stets behauptet !? So beschreibt es auch der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetz. Daran ändert sich für mich auch nichts dadurch, weil ich vor knapp fünfundzwanzig Jahren in knapp zehn Fällen meine Tochter  auch an Körperstellen gestreichelt habe, an denen es nicht zulässig ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich ebenfalls auch die Frage stellen, inwiefern ein vermeintliches Verbot der Kontaktaufnahme zu minderjährigen Mädchen einen nachvollziehbaren Sinn ergibt ? Denn wer 1+1 addieren kann, der sollte unzweifelhaft auch erkennen können, dass ein dahingehendes Verbot zwangsläufig rechtswidrig sein muss, wenn es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Es ist allerdings auch alleine schon deshalb rechtswidrig, weil sich der gesamte Beschluss der Führungsaufsicht auf Handlungen aus den Jahren 2001 und 2002 bezieht. Mit anderen Worten : Die ausstellende Juristensau des Landgericht Bonn kann sich ihren Führungsaufsichtsbeschluss aus 2023 gerne dort hinein schieben, wo keine Sonne mehr scheint. Dieser Beschluss lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ist dem entsprechend also rechtswidrig und irrelevant, vollkommen unverbindlich.

Übrigens habe ich bis zum heutigen Tag nicht auch nur eine Gewaltstraftat in meinen Bundeszentralregister (BZR) stehen. Es verwundert durchaus, wie es eine Person ohne Gewaltstraftaten geschafft haben kann, eine ganze Stadt „in Angst und Schrecken“ zu versetzen !? Aber vielleicht war es ja schlicht und ergreifend auch einfach nur die Kreispolizeibehörde in Siegburg, die eine ganze Stadt in Angst und Schrecken versetzt hat, konkret mit vorsätzlichen Falschdarstellungen und Desinformation ? Darüber könnte man ja einmal nachdenken !?

Ja, es ist korrekt, dass ich aufgrund von minderschweren sexuellen Missbrauch und auch vollkommen zurecht am 23.04.2010 verurteilt wurde. Diese damit verbundenen Handlungen haben sich vor knapp fünfundzwanzig Jahren zugetragen und zu meinem bedauern muss ich eingestehen, dass ich damals in den Jahren 2001 und 2002 gegenüber meiner nicht-leiblichen, aber deshalb nicht weniger geliebten Tochter in ungefähr zehn Fällen sexuell-motiviert übergriffig gewesen bin. Kurz vor Weihnachten des Jahres 2009 habe ich in dieser Angelegenheit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten, in der sechs Fälle des sexuellen Missbrauch angeklagt wurden. Daraufhin habe ich dem damals zuständigen Landgericht Bonn unverzüglich mitgeteilt, dass es nach meinem Erinnerungsstand mehr als diese angeklagten sechs Fälle gewesen sein dürften und ich selbst eher von knapp zehn Fällen meiner Übergriffigkeit ausgehen würde. Das war ich meiner Tochter schuldig und es stand zudem auch vollkommen ausser Frage, dass ich die von mir begangenen Taten vollumfänglich einräume und ihr damit auch eine Aussage im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ersparen würde. Das geschädigte Mädchen – meine Tochter, wurde damals dann bereits schon ein paar Monate vor der Gerichtsverhandlung in einem Einzelgespräch von einer Polizeipsychologin zu den Ereignissen aus 2001 und 2002 befragt und von diesem Gespräch dann eine Filmaufzeichnung erstellt, die dann im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landgericht Bonn und unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Opferschutz) ausgestrahlt wurde. Selbstverständlich wurde das zu diesem Zeitpunkt in 2009 zwölfjährige Mädchen auch umfassend ärztlich untersucht und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen schweren sexuellen Missbrauch hindeuten würden. Ein schwerer sexueller Missbrauch ist – nüchtern und aus juristischem Blickwinkel betrachtet – zwangsläufig mit dem Eindringen in den Körper der geschädigten Person verbunden, wobei Hilfsmittel (…zum Beispiel ein Vibrator oder andere Gegenstände) hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen sind. Zum Beispiel war auch das Jungfernhäutchen (Fachbegriff : „Hymen“) zu diesem Zeitpunkt in 2009 noch intakt. Ein schwerer sexueller Missbrauch konnte vollständig ausgeschlossen werden und wurde von meiner Tochter allerdings auch niemals behauptet. Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass keiner (!) der von mir begangenen Übergriffe mit dem Einsatz von Gewalt verbunden gewesen ist und zudem auch ein Zeitrahmen von zehn Minuten in keinem Fall überschritten wurde. Auch wäre ich zu Gewalthandlungen gegenüber meiner Tochter nicht in der Lage gewesen. Hiervon unberührt bleibt natürlich die Feststellung, dass keiner dieser Übergriffe überhaupt hätte stattfinden dürfen, insbesondere auch schon aufgrund des noch sehr jungen Alters des hiervon betroffenen Mädchens.

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