Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis
17.01.2025, 08.00 Uhr
WUNSCH UND WIRKLICHKEIT
Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.
ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS
Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen hebräischer Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.
Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen. Aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner „Anhörung“ vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.
Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)
Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :
- Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten ! - Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
- Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
- Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.