Schlagwort: Justiz

Das Hakenkreuz


Overath / Nordrhein-Westfalen

Das Hakenkreuz

Meines Erachtens ist das Verbot der öffentlichen Darstellung des Hakenkreuz im bundesrepublikanischen Verbrecherstaat rechts- und verfassungswidrig, da es entgegen der offiziellen Auslegung eben kein Kennzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ( NSDAP ) ist. Mit dem Verbrecherparagraphen 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) wird die Bevölkerung unrechtmässig einem staatlichen Gesinnungsterror unterzogen. Jahr für Jahr werden zahlreiche Mitbürger ohne ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund zu Haftstrafen verurteilt und inhaftiert.

Die Sonne, die durch das Hakenkreuz symbolisiert und von unzähligen Menschen verehrt wird, so auch von mir.

Das Hakenkreuz – oder auch das Swastika, ist bereits über 10.000 Jahre alt, wurde bereits von verschiedenen Kulturen verwendet und symbolisiert die Sonne. Es wird nicht ohne Grund auch als „Sonnenrad“ bezeichnet. Wie könnte das Hakenkreuz also das Kennzeichen einer vor gerade einmal hundert Jahren gegründeten politischen Partei sein, wenn es selbst doch bereits schon um ein Vielfaches älter ist ? Die NSDAP wurde am 24.02.1920 in München begründet. Wenn man der NSDAP schlecht nachreden möchte, dann könnte man sagen, dass diese Partei dieses uralte Symbol für ihre politischen Interessen zweckentfremdet und missbraucht hat. Es liegt allerdings nicht in meinem persönlichen Interesse, der NSDAP schlecht nachzureden. Das Hakenkreuz wäre aber alleine nur dann das Kennzeichen der NSDAP, wenn es von ihr selbst geschaffen worden wäre. Durch den von schäbigen Juristen geschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ), werden alle Sonnenanbeter in ihrem Glauben an das Naturgesetz verletzt. Insbesondere auch im asiatischen Lebensraum ist das Hakenkreuz allgegenwärtig, in verschiedenen Formen, die aufgrund des bundesrepublikanischen Gesinnungsterrors allesamt nicht gezeigt werden dürfen.

Lichtbild von den Udayagiri und Khandagiri Caves in Bhubaneswar in Indien.

Was wäre eigentlich gewesen, wenn die NSDAP anstelle des Hakenkreuz dann das Christenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Würden diese Kennzeichen dann gegenwärtig auch vom hiesigen Verbrecherstaat und seiner Justiz kriminalisiert und verfolgt ? Dürften wir dann das Christenkreuz und/oder den Davidstern gegenwärtig nicht mehr verwenden und öffentlich darstellen ? Diese Frage lässt sich wohl sehr leicht selbst beantworten. Selbstverständlich wären diese Kennzeichen dann nicht verboten ! Und weshalb ist das so ? Ganz einfach deshalb, weil das Hakenkreuz im hiesigen Verbrecherstaat nicht dieselbe Lobby vorzuweisen hat, wie es beim Christenkreuz und dem Davidstern der Fall wäre. Diese Terrorsekten würden sich unzweifelhaft auf die Ausübung ihrer Religionsfreiheit beziehen und sich einem Verbot ihrer Kennzeichen entgegenstellen. Weshalb sollte aber das gleiche Recht nicht auch für diejenigen gelten, die die Sonne verehren ? Der Sonne verdanken wir unsere Existenz und stünde sie nicht gerade dort, wo sie gerade steht, dann wären sämtliche Lebensformen auf diesem Planeten undenkbar.

Erstaunlich ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das Hakenkreuz in den Staaten, mit denen wir damals im Krieg standen, zulässig ist. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ( USA ) kann ein jeder problemlos selbst mit der Hakenkreuzfahne der NSDAP auf der Strasse marschieren. Eine strafrechtliche Verfolgung hat man in diesem Falle jedenfalls nicht zu befürchten. ( Quellenverweis ) Auch „Heil Hitler“ kann dort problemlos formuliert und der Arm zum Deutschen Grusse erhoben werden. Sehr ähnlich verhält es sich auch in der norddeutschen Dänemark, wo man ebenfalls mit der Hakenkreuzfahne aufmarschieren kann. Diese offensichtliche Geisteserkrankung, alles verbieten zu müssen was auch nur ansatzweise mit dem Nationalsozialismus im Zusammenhang steht oder zu bringen ist, bezieht sich ausnahmslos nur auf die hiesige bundesrepublikanische Politik. Nach meiner Wertschätzung können Politik und Justiz in der Bundesrepublik Deutschland alleine nur noch als „gemeinschädlich“ und „parasitär“ bezeichnet werden.  Dieses zeigt sich im besonderen Ausmass auch gegenwärtig an der von Justiz und Medien gemeinschaftlich geführten Hetzkampagne auf den Wahlbewerber Björn Höcke ( AfD, Landtagsabgeordneter in Thüringen ), nachdem sich dieser in einer Rede zu der wirklich ganz furchtbaren Aussage „Alles für Deutschland“ hinreissen liess. Eigentlich sollte man bei von einem im hiesigen Staat gewählten Politiker davon ausgehen, dass seine Handlungen stets am Wohle der hiesigen Bevölkerung und des Vaterlandes ausgerichtet sind, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um einen Politiker von CDU / SPD / FDP und / oder von den Grünen handelt. Meines Erachtens steht es vollkommen ausser Frage, dass sich die Justiz hier einmal mehr für einen vorsätzlichen Wahlbetrug „vor den Karren spannen“ lässt. Am 01.09.2024 findet in Thüringen die Landtagswahl statt und die AfD liegt in sämtlichen Umfragen deutlich vorne. Also muss diese widerliche Bande aus Juristen und Medienvertretern einmal mehr ganz tief in die Schmutzkiste greifen, um das Wahlergebnis in die gewünschte Richtung zu korrigieren. Unsere Juristen sind ja allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten von CDU, SPD, FDP, GRÜNE und Konsorten. Und wer sich einmal die Mühe macht und genau hinschaut, der erkennt, dass sich die Justiz in schöner Regelmässigkeit zum vorsätzlichen Wahlbetrug animieren lässt. Eine UNABHÄNGIGE JUSTIZ, wie immer behauptet wird, ist und bleibt ein schöner Traum. In der hiesigen Bundesrepublik kann von einer unabhängigen Justiz tatsächlich aber keine Rede sein. Und einmal Butter bei die Fische : Hättest Du gewusst, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ von der Sturmabteilung ( SA ) als vermeintliche Parole verwendet wurde und was Björn Höcke ja nun vorgehalten wird !? Ich selbst wusste es auch als bekennender Nationalsozialist nicht. Darüber hinaus konnte ich bisher auch noch keine Stelle finden, an der ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ nicht verwendet werden darf. Wo genau soll das stehen ? Auch bleibt es zu hoffen, dass unsere Zensurwächter niemals herausfinden werden, dass das Führungspersonal der Sturmabteilung ( SA ) tatsächlich mit Messer und mit Gabel gegessen hat. Ein Verbot von Essbesteck wäre dann lediglich noch eine Frage der Zeit. Unsere Zensurwächter sind in einem derart ausgeprägten Zustand der Geisteskrankheit verfallen, denen würde ich auch das problemlos zutrauen. Sie haben ja auch bereits die Zahlenkombination „88“ für KFZ-Kennzeichen verboten, weil die 88 stellvertretend für „Heil Hitler“ stehen könnte. Das „H“ ist ja der achte Buchstabe des Alphabets und eine „88“ würde demnach für „HH“ stehen, was ja wiederum auch „Heil Hitler“ bedeuten könnte. Wie bereits festgestellt : Unsere Zensurwächter sind schwer Geisteskrank und wir sollten sie in ihre Rattenlöcher zurück prügeln, bevor noch weiterer Schaden für Volk und Nation entsteht ! Nicht unerwähnt sollte es in diesem Zusammenhang bleiben, dass ausserdem auch noch die „28“ bei KFZ-Kennzeichen verboten ist, weil die 28 unter anderem auch als „Blood & Honour“ verstanden werden könnte, wobei es sich hier um ein im Verbrecherstaat brd verbotenes weltweites Netzwerk von Nationalsozialisten handelt. Ausserdem ist auch noch die „18“ ( Adolf Hitler ) und die „14“ ( „Fourteen Words“ von David Lane / „We must secure the existence of our people and a future for white children.“ ) als KFZ-Kennzeichen verboten. Wer sich bei derartigen Handlungen von Politik und Justiz  nicht den Onkel Adolf zurück wünscht, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen. Ich kann die Leute jedenfalls sehr gut verstehen die sich seine baldige Rückkehr wünschen, damit diese Schweinebande von Zensurwächtern hier endlich ausgekehrt werden kann, wobei mir die Form der Entsorgung eigentlich vollkommen scheissegal ist, wenn das Ergebnis stimmt. Ich habe nämlich kein Interesse daran demnächst mit der Hand essen zu müssen, so wie es bei den muselmanischen Dattellutschern der Brauchtum ist, nachdem unsere Zensurwächter uns die Nutzung von Essbesteck untersagt haben, weil das Führungspersonal unter anderem der Sturmabteilung tatsächlich Messer und Gabel verwendeten.

Filmbeitrag

Der negroide Pastor Ray Hagins erklärt uns im nachfolgenden Filmbeitrag die Bedeutung des Hakenkreuz und wendet sich gegen dessen Kriminalisierung und Verteufelung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht alle seine Standpunkte teile und es mir beim anhängenden Filmbeitrag insbesondere um die nachvollziehbare und korrekte Auslegung des Hakenkreuz geht. Dem Filmbeitrag ist ausdrücklich die Meinung von Ray Hagins zu entnehmen, die nicht unbedingt meine Meinung sein muss.

Als Ungläubiger halte ich jeden Gottesbezug selbstverständlich für vollkommen absurd und distanziere mich von sämtlichen Glaubensrichtungen, insbesondere auch vom Christen- und Judentum. Auch wenn ich gelegentlich einmal Musikdateien mit einem Bezug zum Odinismus einstelle, distanziere ich mich ausdrücklich auch von sämtlichen dahingehenden Strömungen. Ich selbst würde mich zwar ebenfalls auch als Heiden im Sinne von „Ungläubig“ bezeichnen, verehre jedoch tatsächlich keine vermeintlichen nordischen Götter. Odin und Thor gehen mir vollkommen am Arsch vorbei, um das einmal so deutlich zu formulieren, ebenso wie die Götter der Christen, Juden und Muslime.

Die von Ray Hagins getätigten Aussagen bezüglich der Person Adolf Hitler teile ich weitestgehend und sehe es sehr ähnlich. Auch ich bin der Auffassung, dass Adolf Hitler keinesfalls in die vorgefertigten Schablonen der Scheindemokraten gehört und sein wahres Bild in den vergangenen Jahrzehnten – seit dem Ende des II. Weltkrieges – erheblich geschändet wurde. In meinen Augen war er ein guter Demokrat, ein Nationaldemokrat, so wie auch ich es bin.

Zusammenfassung des Filmbeitrages : Das Hakenkreuz symbolisiert die Sonne und setzt sich aus vier Rechtecken zusammen, die in einem 90-Grad-Winkel angeordnet sind. Berechnet man nun 4 x 90 Grad, dann erhält man einen perfekten Kreis von 360 Grad. Dieser Kreis ist auf die Sonne bezogen. Und wenn Du Dir nun einmal die Hakenkreuzfahne der NSDAP vor Augen führst beziehungsweise genauer anschaust, dann erkennst Du, dass sich das schwarze Hakenkreuz innerhalb eines weissen Kreises befindet, der von einem feuerroten Hintergrund umschlossen ist. Der weisse Kreis symbolisiert noch einmal die Sonne und wird von dem umschliessenden Feuerrot verstärkt. Es ist in meinen Augen eine sehr schöne Fahne, die hier tatsächlich von der NSDAP geschaffen wurde, und ich bin ebenfalls auch für eine Wiederzulassung dieser Hakenkreuzfahne. Sie sollte nach meiner Auffassung in jedem Wohnzimmer hängen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es strafrechtlich unbedenklich und zulässig ist, wenn man sich die Hakenkreuzfahne in das Wohnzimmer beziehungsweise die eigene Wohnung hängt. Es ist lediglich die öffentliche Darstellung der Hakenkreuzfahne verboten und deshalb darf sie von Ausserhalb nicht einsehbar sein. Ansonsten kann sich aber ein jeder die Hakenkreuzfahne problemlos und insbesondere auch rechtssicher in die eigene Wohnung hängen. Juristisch problematisch könnte es alleine nur dann werden, wenn man mehrere Hakenkreuzfahnen in der Wohnung und insbesondere auch in einer Verpackung aufbewahrt. In diesem Falle unterstellen einem diese Parasiten der Justiz sehr häufig, dass man mit den Hakenkreuzfahnen einen Handel betreibt, weil sie einem anders nicht an das Bein pissen können. Und darum geht es diesen Parasiten ja, der Bevölkerung so häufig wie nur möglich an das Bein zu pissen, alleine schon deshalb, um Kapital daraus abzuschöpfen.

Bei dem oben eingestellten Redebeitrag von Pastor Ray Hagins handelt es sich lediglich um eine nachbearbeitete Ausgabe eines viel längeren Redebeitrags von ihm. Dieser Redebeitrag geht über eine Stunde, konkret eine Stunde und knapp fünf Minuten. Den vollständigen Redebeitrag kannst Du unter diesem Verweis finden. Den Auszug des hier eingestellten Redebeitrags findest Du ab der Minute 11:30 ( pi x Daumen ). Eine Übersetzung des vollständigen Redebeitrages in unserer Muttersprache gibt es leider nicht. Der Redebeitrag ist ausnahmslos in englischer Sprache und ohne deutschsprachige Untertitelung. Die oben eingestellte und nachbearbeitete Ausgabe habe ich zufällig vor wenigen Jahren einmal im Netzwerk gefunden. Die Nachbearbeitung erfolgte nicht durch mich. Der Urheber der sehr schön gelungenen Nachbearbeitung ist mir auch nicht bekannt. Ich habe das Werk lediglich gestohlen und teile es, weil ich insbesondere auch die Erklärung des Hakenkreuz als sehr gelungen empfinde.

Eine gleichgelagerte Absurdität ist auch das Verbot der so bezeichneten „Odalrune“ ( oder auch „Othala“ ), weil diese von der Wiking-Jugend ( WJ ) verwendet wurde. Die Wiking-Jugend war eine patriotische Kinder- und Jugendorganisation und wurde im Jahre 1994 durch den Bundesminister des Innern aus nicht nachvollziehbaren und willkürlichen Gründen verboten. Weil die Fahne der Wiking-Jugend aber eine Odalrune enthält, deshalb darf die Odalrune nun nicht mehr verwendet und gezeigt werden. Was wäre gewesen, wenn die Wiking-Jugend stattdessen ein Kirchenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Wir sollten es eigentlich einmal herausfinden und eine vermeintlich neonazistische Organisation erschaffen, welche einen Davidstern als Kennzeichen verwendet. Es wäre interessant einmal zu sehen, ob nach dem zu erwartenden Verbot dann ebenfalls auch der Davidstern nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf !? In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch erwähnenswert, dass die Odalrune ebenfalls auch die Schulterklappen bei Hauptfeldwebeln der Bundeswehr ziert. Laut Paragraph 9 des Vereinsgesetz dürfen auch die Kennzeichen verbotener Organisationen nicht mehr öffentlich gezeigt oder verwendet werden, auch dann nicht, wenn die verwendeten Kennzeichen um ein Vielfaches älter sind, als die verbotene Organisation. Eine Absurdität der bundesrepublikanischen Juristenpest, die ihresgleichen sucht.

In diesem Sinne verbleibe ich. Alles für Deutschland !

Quellenverweise :

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Lichtbildfahndung nach versuchten Tötungsdelikt

Dortmund / Nordrhein-Westfalen

Lichtbildfahndung nach versuchten Tötungsdelikt

Messerstecher sucht Strafvollzug.

Am Samstag, den 27.04.2024, kam es gegen 22.25 Uhr zu einem versuchten Tötungsdelikt am Heinrich-Schmitz-Platz, im Bereich des dortigen Zugangs zur U-Bahn-Haltestelle „Unionstrasse“ und einer Gebäudewand an der Rheinische Strasse 52. Der geschädigte 49-jährige Mann aus Dortmund wurde durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Das Amtsgericht Dortmund hat nun das anhängende Lichtbild zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Es wäre meines Erachtens sinnvoll, den  hier gesuchten Messerstecher für ein paar Jahre aus dem Verkehr zu ziehen und ihm eine staatliche Unterbringung im Justizvollzug zu ermöglichen.

Ergänzende Personenbeschreibung :

  • schlankes Erscheinungsbild
  • kurze dunkle Haare, an den Seiten rasiert
  • kurzer Vollbart
  • dunkle Jacke mit Kapuze und Fellkragen
  • dunkle Hose
  • schwarze Schuhe mit „Nike“-Symbol an der Aussenseite

Hinweise auf die Identität des hier gesuchten Tatverdächtigen erbittet die Polizei Dortmund unter der Rufnummer 0231-132-7441. Auch Zeugenhinweise zum Tatgeschehen sind erwünscht.

Quellenverweise :

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