Schlagwort: BGH

Spassurteil in Sachen von Björn Höcke ( „Alles für Deutschland“ )

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Spassurteil in Sachen von Björn Höcke ( „Alles für Deutschland“ )

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen ( Alternative für Deutschland ) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle/Saale aufgrund der unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro ( 100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro ) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Zum Sachverhalt

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen ( 01.09.2024 ) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit der Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung ( SA ) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ( Sachsen-Anhalt ) im Jahre 2021 habe er sich dahingehend geäussert. Mit dieser Aussage habe er gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen. Allerdings handelt es sich hier um keine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs ( 1871 – 1918 ) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder verwendet haben sollte, würde sie nicht zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnte das zuständige Juristenp… im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft auf diese Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte. Auch vom der SPD nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ soll diese Aussage verwendet worden sein.

Bemerkenswert : Wenn unsere Regierungspolitiker aber ihre Solidarität mit der Ukraine bekunden, dann verkünden sie auch gerne schon einmal „Slawa Ukrajini“ ( zu deutsch : „Ehre/Ruhm der Ukraine“ ) in unsere Fernsehkameras, einen Faschistengruss, wie sich dem entsprechenden Wikipedia-Artikel entnehmen lässt. Werden wir möglicherweise bereits schon längst von den Faschisten regiert ?

Fragestellung :

  • Wo genau steht denn ausdrücklich geschrieben, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ in der Bundesrepublik nicht verwendet werden darf ?
    ( Diese Frage wäre von den zuständigen Juristen nicht zu beantworten. Sie könnten lediglich auf den von Juristenra…. erschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ) verweisen, dem eben nicht zu entnehmen ist, dass diese Aussage nicht verwendet werden darf. Die Verknüpfungen zur Sturmabteilung haben sich Staatsanwaltschaft und Landgericht ja selbst herbeigeführt und sind frei erfunden. Dieses ist auch dann der Fall, wenn die Sturmabteilung diese Parole aus früheren Zeiten übernommen hat. )

Ist der Spassvogel Jan Stengel lediglich ein Wahlbetrüger ?

Der zuständige Landrichter Jan Stengel vom Landgericht Halle/Saale bezeichnete sich gegen Ende der inszenierten Hauptverhandlung selbst als „unabhängig“. Er kann zwar nicht auch nur einen Beleg dafür liefern, dass die hier in Rede stehende Aussage tatsächlich ausnahmslos der Sturmabteilung zuzuordnen ist und die SA die Urheberrechte besitzt. Auch kann er nicht einen Beleg oder eine Quelle liefern, dass diese konkrete Aussage grundsätzlich in Deutschland verboten ist und klammert sich stattdessen an den Paragraphen 86a, der lediglich aussagt, dass die Kennzeichen kriminalisierter Vereinigungen nicht verwendet werden dürfen, worunter diese unspektakuläre Allerweltsaussage dann allerdings nicht fällt. Und er glaubt vermutlich auch noch ernsthaft, dass er im Recht sei !? Es wäre mir ein leichtes Spiel, diesen Juristen in Grund und Boden zu argumentieren. Er hat nach meiner Auffassung keine Argumente für seine schändlichen Handlungen ! Und seine vermeintliche „Unabhängigkeit“ dürfte ihm von den wenigsten Mitbürgern bescheinigt werden, denke ich. „Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien ( SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP und Konsorten ) und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei diesem konkreten Sachverhalt verhält. Am 01.09.2024 finden in Thüringen die Landtagswahlen statt und die Umfragewerte deuten unzweifelhaft auf einen deutlichen Sieg der AfD hin, was in der Folge auch dazu führen könnte, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen ernannt wird, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Deshalb findet bereits seit Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren. Humor ist es allerdings, wenn man trotzdem lacht !

Meine Einschätzung der Sachlage

Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Spassurteil bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Überprüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe, der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Kein belastendes Urteil wird diesem Sachverhalt standhalten und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Richter Jan Stengel, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage. Es ging auch diesen Juristen alleine nur darum, das Wahlergebnis der anstehenden Landtagswahlen am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren, da die AfD in sämtlichen Umfragen deutlich vor den anderen Parteien steht und Björn Höcke deshalb auch gute Aussichten darauf hat, zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen gewählt zu werden. Deshalb inszenierten Medien und Justiz einmal mehr in brüderlicher Einvernahme eine massive Hetzkampagne auf den Wahlbewerber Björn Höcke, um diesen vor den anstehenden Wahlen zu beschädigen und zu verunglimpfen. Eine widerliche Juristenbande, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Ich selbst verachte diesen Berufsstand zutiefst, vor allem Staatsanwälte, aber auch den überwiegenden Anteil der Richter. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein.

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger die Möglichkeit, diesen verbeamteten Berufsverbr…… die Rote Karte aufzuzeigen, indem sie den Wahlbewerber Björn Höcke durch eine Wählerstimme für die AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin zwar selbst keinesfalls ein AfD-Wähler oder -Sympathisant und sympathisiere selbst eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT, die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09. eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher ! Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt.

Falschdarstellungen der Medienmafia

Erwähnenswert ist es übrigens auch, dass die Medienlandschaft gegenwärtig behauptet, dass, wenn der Wahlbewerber Björn Höcke beim Landgericht Halle/Saale zu einer Bewährungsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden wäre, er dann auch die Zulassung für die anstehende Landtagswahl in Thüringen verlieren könnte. Diese Behauptung ist einmal mehr falsch ! Der Wahlbewerber Björn Höcke würde seine Zulassung selbst dann nicht verlieren, wenn er vom Landgericht Halle/Saale zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden wäre. Alleine schon deshalb, weil das Urteil des Landgericht Halle/Saale bis zum 01.09.2024 niemals rechtskräftig wird. Dieses Verfahren läuft weiterhin fort und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe vorbei. Spätestens in Karlsruhe dürfte es dann allerdings einkassiert werden. Und aufgrund eigener Erfahrungswerte kann ich sagen, dass das Urteil in frühestens neun Monaten rechtskräftig würde. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Mit dem willkürlichen Urteil des Landgericht Halle/Saale vom 14.05.2024 kann sich Björn Höcke eigentlich den Hintern abwischen, um es einmal auf den Punkt zu bringen.

Das Hakenkreuz

Sehr ähnlich verhält es sich übrigens auch beim Hakenkreuz, das fälschlicherweise von „unseren“ verblödeten Juristen dem Paragraphen 86a ( StGB ) untergeordnet wird. Aber auch das Hakenkreuz ist eben kein Kennzeichen einer vom Staat kriminalisierten Partei oder Organisation. Das Hakenkreuz ist nachweislich bereits mindestens 10.000 Jahre alt und wird von den verschiedensten Kulturen verwendet, in verschiedenen Formen, die allesamt im hiesigen Staat kriminalisiert werden und nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil unsere verblödeten Juristen den Paragraphen 86a ( StGB ) vorsätzlich falsch auslegen. Wie kann also das uralte Hakenkreuz das Kennzeichen einer im Jahre 1920 gegründeten Partei sein ? Diese Partei, konkret die NSDAP, könnte das Hakenkreuz lediglich  für ihre persönlichen politischen Interessen missbraucht haben, aber dadurch wird es nicht zu deren Kennzeichen. Wenn der verbrecherische bundesrepublikanische Staat überhaupt irgendwas unter Strafandrohung stellen könnte, dann sind es das Parteiabzeichen und die Hakenkreuzfahne, deren Urheberschaft unzweifelhaft bei der NSDAP liegt und der Partei zugeordnet werden können. Das Hakenkreuz im Allgemeinen fällt allerdings nicht darunter !

Diese Viecher von Justiz und Politik versuchen uns mundtot zu machen und dem sollten wir uns massiv entgegenstellen, vermeintlich verbotene Kennzeichen auch weiterhin benutzen. Mich können sie mit angedrohten – oder auch vollzogenen Haftstrafen – jedenfalls nicht erschrecken. Ich werde sie weiterhin nutzen !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Öffentlichkeitsfahndung nach Johann Guntermann

Dresden / Sachsen

Öffentlichkeitsfahndung nach Johann Guntermann

Johann Guntermann

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Landeskriminalamt Sachsen fahnden bereits seit längerer Zeit nach dem Beschuldigten Johann Guntermann, dem die Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Es wurde eine Belohnung von bis zu 10.000,- Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des linkskriminellen Gewaltstraftäters führen.

Johann Guntermann ist dringend tatverdächtig, sich als Mitglied und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung an mehreren politisch-motivierten schweren Gewaltstraftaten beteiligt zu haben. Er wird dem linksextremistischen/linksterroristischen Spektrum zugerechnet und soll bereits im Jahre 2020 „abgetaucht“ sein. Seither ist den Ermittlungsbehörden sein Aufenthaltsort nicht bekannt. Die unschuldigen und unbedarften Tatopfer erlitten hierbei erhebliche Verletzungen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ( BGH ) hat aufgrund dieser schweren Gewaltstraftaten bereits im März 2021 Haftbefehl gegen Johann Guntermann erlassen.

Ergänzende Personenbeschreibung des Gewaltkriminellen :

  • Geburtsdatum : 11.04.1993 ( 31 Jahre )
  • 171 Zentimeter
  • kräftiges Erscheinungsbild
  • dunkelblondes Haar ( Länge unbekannt )
  • dunkelblond-rötlicher Bartwuchs ( wenn vorhanden )
  • Tätowierung „Hate Cops“ in Frakturschrift, an den Grundfingergliedern beider Hände

Die Tätowierungen an den Fingergliedern bei Johann Guntermann.

Ganzkörper-Aufnahme von Johann Guntermann. Offensichtlich haben hier verbotene Substanzen ( Stichwort „Steroide“ ) ein bisschen was bewirkt.

Lina Engel, Linksextremistin und ( noch nicht rechtskräftig ) verurteilte Gewaltstraftäterin.

Johann Guntermann soll mit der bereits zu einer gut fünfjährigen Strafhaft verurteilten Lina Engel verlobt sein. Beide sind der so bezeichneten „Hammerbande“ zuzuordnen. Diese Bezeichnung ist darauf zurückzuführen, dass bei den gewaltsamen Aktionen dieser Terrorzelle auch mit Hämmern auf die Tatopfer eingewirkt wurde. Lina Engel wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nach dem Skandal-Urteilsspruch des Richters Hans Schlüter-Staats vom 31.05.2023 aus der Untersuchungshaft entlassen, wohl deshalb, weil das Urteil gegenwärtig noch nicht rechtskräftig ist. Zudem wurde die 30-monatige Untersuchungshaft angerechnet und die vermeintliche „gute Führung“ während der Untersuchungshaft. Allerdings ist unbedingt davon auszugehen, dass Lina Engel derzeit ebenfalls ihre Flucht vorbereiten dürfte. Die ausgesprochene gut fünfjährige Strafhaft dürfte ausreichend Anreizpunkte hierfür bieten, denke ich. Meines Erachtens ist kaum davon auszugehen, dass sich diese Göre ihrer Verantwortung stellt und die dann noch ausstehende Haftstrafe eigenständig antritt. Von Seiten der Generalbundesanwaltschaft wurde auch eine vollkommen angemessene achtjährige Freiheitsstrafe für Lina Engel beantragt, die gemeinsam mit Johann Guntermann zu den Rädelsführern dieser Gruppierung zählt. Diesem Antrag folgte das Gericht – konkret Hans Schlüter-Staats – aus nicht nachvollziehbaren Gründen jedoch nicht, weil die Justiz gerne mit linksextremen Gewaltstraftätern schmust und lieber Jagd auf „patriotische Meinungsverbrecher“ macht. Man beachte nur einmal die politisch-motivierte Hetzjagd der Justiz – aber auch der politisch-instrumentalisierten Medienlandschaft, auf den Wahlbewerber Björn Höcke ( AfD, Landtagsabgeordneter in Thüringen ), nachdem es sich dieser herausgenommen hat, als Deutscher in Deutschland „Alles für Deutschland“ auszusprechen. Meines Erachtens handelt es sich hier um keine vermeintliche Parole der Sturmabteilung ( SA ), sondern um eine Selbstverständlichkeit. Allerdings kann die Justiz ja einmal die Urheberschaft der Sturmabteilung auf die Parole „Alles für Deutschland“ konkretisieren. Von einem Freispruch für Björn Höcke ist unbedingt auszugehen. Ich erwarte als Wähler von dem Landtagsabgeordneten Björn Höcke, dass seine Handlungen zu jeder Zeit immer am eigenen Vaterland orientiert sind, welches er nach meinem Kenntnisstand ja auch im Landtag vertritt. Wenn demnächst noch herauskommt, dass das Führungspersonal der Sturmabteilung mit Messer und Gabel gegessen hat, dann dürfte ein Verbot von Essbesteck lediglich noch eine Frage der Zeit sein.

Hinweise auf den Aufenthaltsort von Johann Guntermann nimmt das Landeskriminalamt Sachsen unter der Rufnummer 0800-855-2055 entgegen.

Quellenverweise :

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