Schlagwort: Bestand

Der Weg der Liebe und auch der Vernunft

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 10.00 Uhr

DER WEG DER LIEBE UND AUCH DER VERNUNFT

Nun wurde endlich erstmals auch von Seiten dieser Einrichtung am Hollenberg der Weg der Vernunft beschritten und ich konnte mich mit der Einrichtungsleiterin soeben darauf verständigen, dass das zauberhafte Krümelmonster vom 13.12.2024 am heutigen Mittag gegen 13.30 Uhr zum Mittagessen bei mir vorbei kommt. Frau H. stand meinem Vorschlag sofort sehr aufgeschlossen gegenüber und war eigentlich auch relativ zeitnah sehr begeistert von dieser Idee.

Ich freue mich bereits schon sehr auf Katharina und werde sie nach allen Regeln der Kunst bemuttern. Seit dem 13.12.2024 ist sie ein fester Bestandteil meines Herzens und hat mich aufgrund ihres sehr angenehmen Wesens stark berührt. Auch kann ich glaubhaft versichern, dass Katharina bei mir in den allerbesten Händen ist. Es ist vollkommen undenkbar und ausgeschlossen für mich, diesem sehr netten Mädchen auch nur irgendeinen Schaden zuzufügen. Es würde mir kaum noch ein Gedanke einfallen, der noch einmal absurder ist. Ich mag dieses Mädchen sehr und würde ihr alleine schon deshalb keinen Schaden zufügen. Meine Empfindungen für Kathi sind ausnahmslos positiver Natur und ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen, wenn es anders wäre. Abgesehen davon, habe ich auch einen sehr ausgeprägten Schutzinstinkt und würde mich natürlich dem entsprechend dann auch in der Verantwortung sehen, dass dem Mädchen insbesondere auch hier bei mir kein Schaden entsteht. Auch kann Kathi jederzeit bei mir vorbei schauen und ich würde sie niemals vor der Türe stehen lassen. Es ist mir auch keinesfalls verboten das Mädchen einzulassen, wenn sie vor meiner Tür stehen sollte. Selbstverständlich kann ich sie immer hier bei mir empfangen und dem steht auch aus rechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen.

Ausserdem kann das arme Mädchen den Frass am Hollenberg mit Sicherheit auch nicht mehr sehen und noch viel weniger ertragen, vermute ich. Das Zeug kann man ja auch dem Hund nicht anbieten. Den würde man nicht mehr wiedersehen.

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Wunsch und Wirklichkeit

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

17.01.2025, 08.00 Uhr

WUNSCH UND WIRKLICHKEIT

Am heutigen Freitagmorgen des 17.01.2025 werde ich einmal mehr von den Bullen der Kreispolizeibehörde schikaniert, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Laut deren Auskünften wäre meine elektronische Fussfessel angeblich zu schwach aufgeladen und man droht mir deshalb mit einer Strafanzeige. Ich bin gerade so etwas von traumatisiert und geschockt, das kannst du dir überhaupt nicht vorstellen. Eine Strafanzeige ? Hallo ? Wie könnte ich denn damit überhaupt noch weiter leben ? Das würde mir jetzt aber wirklich vollständig den Boden unter den Füssen weg reissen, wenn die Kreispolizeibehörde nun auch noch eine Strafanzeige gegen mich erstellt. Was sind das nur für schlechte Menschen ? Haben die denn kein Herz ? Vor wenigen Wochen hatten wir gerade erst noch Heiligabend und zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Mitmenschlichkeit offensichtlich nur vorgetäuscht.

ZUM BESSEREN TECHNISCHEN VERSTÄNDNIS

Das hier ist meine betriebsbereite elektronische Fussfessel und offensichtlich funktioniert sie, wie man an dem rot aufblinkenden Lämpchen in dem anhängenden Film gut erkennen kann. Wenn der Akku gut aufgeladen ist, dann leuchtet es in grüner Farbe. Bei einem schlechten Ladungsstand leuchtet es in roter Farbe. Auch habe ich am heutigen Morgen bereits schon wieder ordentlich „Saft“ dort eingespeist, nachdem ich nach dem Aufstehen feststellen musste, dass sich das Ding in der Zwischenzeit wieder vollständig entladen hatte. Ein prozentualer Akkustand ist übrigens nicht ersichtlich und ich habe keine Ahnung, wieviel Energie gerade noch darin vorhanden ist. Abgesehen davon haben ausgerechnet diese Nachkommen hebräischer Huren die alleinige Schuld daran, dass ich gegenwärtig arbeitslos bin und deshalb dem entsprechend sehen muss, wie ich über die Runden komme. Wovon soll ich denn den Strom bezahlen ? Auch die anweisende Juristensau des Amtsgericht Siegburg hat bisher noch keinen Pfennig zu meiner Stromrechnung beigetragen.

Jedenfalls halte ich den Akkustand immer ganz bewusst so niedrig wie nur möglich, im Regelfall bei um die zwanzig Prozent. In den Nachtstunden lasse ich das Ding dann auch schon einmal vollkommen leer laufen. Ganz einfach nur deshalb, um diesen Wichsern von Polizei und Justiz maximal auf den Sack zu gehen. Deren Anzeigen gehen mir tatsächlich vollkommen am Arsch vorbei und meinetwegen können sie auch jeden Tag fünf Strafanzeigen verfassen, das interessiert mich überhaupt nicht. Auch können sie ja gerne einmal technisch belegen, dass eine Akkuleistung von fünf bis zehn Prozent nicht ausreichend ist, um die Funktionstüchtigkeit des Geräts sicherzustellen. Tatsächlich ist die Funktionstüchtigkeit des Geräts nämlich auch bei einem sehr niedrigen Akkustand weiterhin gegeben. Es würde keinen technischen Sinn ergeben, wenn das Gerät mit fünf Prozent schlechter funktioniert, als mit fünfzig Prozent. Meine Absicht ist es vor allem aber, dass in der in Hessen gelegenen Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen. Das muss unzweifelhaft das Ziel sein. Ich trage das Ding ja nicht aus freien Stücken, zum Beispiel deshalb, weil ich damit einen Aufenthalt im Strafvollzug umgehen wollte, sondern wurde von einer Juristensau des Amtsgericht Siegburg in rechtswidriger Form und gänzlich unbegründet dazu genötigt. Sein Beschluss enthält nahezu ausnahmslos nur Lügen und Falschdarstellungen. Aber auch Straftatbestände wie üble Nachrede (Paragraph 186 des Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (Paragraph 164 des StGB). Zudem wurde dieser Beschluss belegbar in willkürlicher Absicht erstellt und grundsätzlich hat er daraus im Rahmen meiner „Anhörung“ vom 13.01.2025 auch kein Geheimnis gemacht. Und wenn diese Nachkommen von Ratten glauben mich verarschen zu können, dann werde ich sehr angemessen darauf reagieren. Abgesehen davon ist unbedingt davon auszugehen, dass der von diesem verbeamteten Hurensohn willkürlich erlassene Beschluss in den kommenden Tagen auch wieder einkassiert wird. Er dürfte auch selbst keinen Zweifel daran haben, denke ich. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Ulrich Wilbrand ein gewöhnlicher Berufskrimineller. Das Schlimmste daran ist es aber, dass dieser Vogel hierbei ein Pinguinkostüm trägt und damit eine vermeintliche Harmlosigkeit vortäuscht. Und an meine Kritiker gerichtet : Nein, dasselbe kann man von mir wahrlich nicht behaupten ! Mein Bundeszentralregister enthält nicht auch nur eine Straftat, die sich dem Oberbegriff „Kriminalität“ zuordnen lassen könnte. Ich kann mit Recht behaupten, dass ich auf solche Kreaturen herab schaue ! Tatsächlich setzt sich mein Vorstrafenregister insbesondere aus Handlungen zusammen, welche man unter dem Oberbegriff „Meinungsäusserungen“ zusammenfassen könnte. Es besteht weit überwiegend aus Meinungsäusserungen, wie zum Beispiel Beleidigungen und Volksverhetzung. Jedenfalls lässt sich keine von mir begangene und abgeurteilte Straftat der Kriminalität zuordnen. Auch die von mir begangenen Missbrauchshandlungen können keinesfalls der Kriminalität zugeordnet werden.

Ich kann meine „Leidensgenossen“ nur dazu animieren, es ebenso zu machen. Den Akkustand immer sehr niedrig halten, bestenfalls unter fünfundzwanzig Prozent, damit in der hessischen Zentrale fortlaufend Alarm geschlagen wird. Das passiert automatisch, wenn der Akkustand einen relativ niedrigen Stand hat, vermutlich aber auch schon bei einer Akkuladung von weniger als fünfzig Prozent. Du erkennst es ja daran, wenn das Ding in regelmässigen Abständen dreimal vibriert. Diese Ratten werden Dich zwar dann zu überreden versuchen den Akkustand höher zu halten, aber sie haben überhaupt keine rechtliche Handhabe. Lasse dich auf keine Kompromisse ein ! Auf rechtlichen Wegen können sie überhaupt nichts dagegen machen, wenn du den Akkustand bei zehn bis zwanzig Prozent hältst und damit verbunden dann ununterbrochen Alarm geschlagen wird. Wie bereits erwähnt ist das Gerät auch mit einem Akkustand von fünf Prozent vollkommen funktionstüchtig. Dem entsprechend bist du den dir aufgezwungenen Pflichten vollständig nachgekommen und kannst auch keinesfalls belangt werden. Du kannst in diesem Fall davon ausgehen, dass Du bei einem niedrigen Akkustand dann sowohl von der hessischen Zentrale als auch von der örtlichen Polizeibehörde angerufen wirst. Diese Anrufe kannst Du auch einfach ignorieren. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung für dich, mit irgendeiner dieser Dienststellen eine Kommunikation zu führen. Ich selbst nehme Anrufe von der Polizei oder von dieser Zentrale nicht mehr an. Und wenn die Bullen vor der Türe stehen, dann stehen sie halt dort. Wer sagt denn, dass ich ihnen die Türe öffnen muss ? Aber auch das könntest Du problemlos machen, weil sie dir schlicht und ergreifend nichts zu sagen haben. Es reicht vollkommen aus, wenn du ihnen erklärst, dass das Gerät auch mit einer Akkuladung von zehn Prozent voll funktionstüchtig ist. Es ist ja nicht dein Problem, wenn das Gerät dann fortlaufend Alarm schlägt.
In spätestens drei Tagen werden die Siegburger Bullen dem Richter dankbar sein, wenn er den Beschluss wieder einkassiert. Sie stehen derzeit zehnmal am Tag vor meiner verschlossenen Wohnungstüre und mussten dafür dann zunächst einmal zwanzig Minuten hinaus auf das Land fahren. Auch kommen sie ja niemals alleine, sondern es sind immer mindestens vier oder fünf Beamte die zu mir raus fahren, um dann vor meiner verschlossen gebliebenen Wohnungstüre zu stehen und rein gar nichts tun zu können. (Fahrstrecke von der Kreispolizeibehörde in Siegburg bis zu mir nach Weegen)

Ich kann also allen „Leidensgenossen“ nur empfehlen, es ebenso zu machen :

  • Den Akkustand immer bei zehn bis zwanzig Prozent halten, um fortlaufende Alarmmeldungen in der Zentrale auszulösen. Wenn in der Zentrale ununterbrochen Alarmmeldungen eingehen, gegen die sie aber nichts machen können, dann stehen sie dort kurz vor Amoklauf. Aber was juckt es dich ? Mich selbst haben sie bereits schon mehrfach entnervt angerufen und wurden hierbei dann auch sehr bockig und verbal ausfällig, nachdem ich ihnen erklärte, dass die zehn Prozent ausreichend sind.
    Sie haben übrigens keine rechtliche Handhabe, um es zu unterbinden ! Die Funktionstüchtigkeit des Geräts ist auch mit zehn Prozent Akkuladung nicht beeinträchtigt, also bist du aus strafrechtlichem Blickwinkel auf der sicheren Seite. Auch die anweisende Juristensau hat übrigens keine rechtliche Handhabe, kann dich keinesfalls zu einer höheren Akkuladung verpflichten !
  • Anrufe von der Polizei und von der Zentrale in Hessen bestenfalls ignorieren. Ich selbst nehme grundsätzlich keine Anrufe von diesen Stellen mehr entgegen. Das mir nach der Anlegung mitgegebene Nokia-Telefon habe ich zehn Minuten später in der Mülltonne versenkt, in der Fussgängerzone von Siegburg.
  • Wenn die Bullen vor der Türe stehen sollten, einfach dort stehen lassen. Du bist nicht dazu verpflichtet ihnen die Türe zu öffnen oder mit ihnen zu kommunizieren ! Abgesehen davon, haben sie auch nichts zu melden. Wenn das Ding offensichtlich noch angebracht ist und blinkt, dann können sie darüber hinaus nichts machen. Es tut nichts zur Sache, ob das Lämpchen grün oder rot blinkt. Die Polizei hat dir keine Anweisungen zu geben, die dich zu einer höheren Akkuladung verpflichtet. Du brauchst alleine nur darauf zu verweisen, dass die Funktionstüchtigkeit auch mit zehn Prozent sichergestellt ist. Sie werden dir aufgrund eines Mangels an technischem Hintergrundwissen sowieso nicht widersprechen können.
  • Und noch viel schöner ist es natürlich, wenn sie tagtäglich von 50 oder mehr Leuten ununterbrochen Alarmmeldungen erhalten.
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Stellungnahme zum Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger

Dominique Oster, Meisenweg 1, 53797 Lohmar (Weegen), Rhein-Sieg-Kreis

15.01.2025, 08.00 Uhr

STELLUNGNAHME ZUM ARTIKEL DES KÖLNER STADT-ANZEIGER VOM 11.01.2025

Mit dem 14.01.2025 wurde ich auf einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 11.01.2025 aufmerksam gemacht, den ich nachfolgend nicht unkommentiert lassen möchte. Grundsätzlich nehme ich selbst diese Gossenprodukte der Hebräerpresse nicht zur Kenntnis, also auch die vom Kölner Stadt-Anzeiger nicht. Allerdings möchte ich die diesem Artikel zu entnehmenden Ausführungen insgesamt deutlich zurückweisen und beziehe folgendermassen Stellung.

EINLEITENDE BILDDATEI

Gleich unterhalb des einleitenden Bildes – das die benachbarte Jugendeinrichtung der Kinderdorf Hollenberg GmbH zeigt, wurde erklärt, dass ich Mädchen nicht ansprechen dürfe.
Tatsächlich gibt es aber kein rechtswirksames Verbot, irgendwelche Mädchen anzusprechen. Ein dahingehendes Verbot wäre rechtswidrig und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ich kann mit jedem Mädchen frei sprechen, selbst mit einer Fünfjährigen. Wenn es ein dahingehendes Verbot geben würde, dann könnte sich die ausstellende Juristensau damit das Hinterteil abwischen, da es unbedeutend wäre und in keinem Fall rechtliche Folgen für mich hätte, wenn ich mich nicht daran halte. Das ergibt sich auch alleine schon aus der Tatsache, dass ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen sogar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben kann, wie auch die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreis nachfolgend bestätigt :

Schlussfolgerung : Wenn ich mit einem vierzehnjährigen Mädchen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben kann, wie sich aus dem verwiesenen Artikel unzweifelhaft entnehmen lässt, dann darf ich auch vierzehnjährige Mädchen ansprechen und mich ihnen nähern. Oder unterliege ich einem Denkfehler ?

ERSTER ABSCHNITT

Im ersten Abschnitt dieses Artikels wird behauptet, dass ich mich Kindern nicht nähern dürfe.
Selbstverständlich ist auch diese Darstellung unzutreffend und würde sich in der Realität nicht umsetzen lassen, da wir alle immer und überall mit Kindern konfrontiert sind. Eine solche Weisung wäre schlicht und ergreifend ebenso absurd, wie es unser Justizapparat ist. Laut offizieller Definition werden wir einschliesslich des 14. Lebensjahrs als „Kind“ bezeichnet. Woran soll ich denn erkennen können, ob ein Mädchen nun dreizehn oder fünfzehn Jahre alt ist, wenn ich mich einem fünfzehnjährigen Mädchen zwar nähern dürfte, einem dreizehnjährigen Mädchen aber nicht ? Ein Beispiel : Vor ungefähr sechs Wochen habe ich auf meiner Netzwerkseite einen Vermisstenfall eines Mädchens veröffentlicht. Laut den von der Polizei im Presseportal veröffentlichten Informationen war dieses Mädchen dreizehn Jahre alt, sah aber so aus und wirkte wie ein zwanzigjähriges Mädchen. Das wurde auch genau so von der Polizei selbst übermittelt und ich würde das zumindest auf das Erscheinungsbild bezogen bestätigen wollen. Ob dieses Mädchen auch wie eine Zwanzigjährige „wirkt“, das kann ich natürlich nicht beurteilen. Allerdings wäre eine dahingehende Weisung alleine auch schon deshalb rechtswidrig, weil sie sich auf von mir begangene Verfehlungen von vor knapp fünfundzwanzig Jahren bezieht.
Im weiteren Text des ersten Abschnitt ist ausserdem auch noch von einer nicht näher definierten „Gefahrenlage“ die Rede, die haltlos im Raum steht, weil ich bereits seit fünfundzwanzig Jahren diesbezüglich nicht mehr auffällig gewesen bin, es sich bei den damaligen Verfehlungen um so bezeichnete „Gelegenheitstaten“ handelte und sich darüber hinaus meinem Bundeszentralregister (BZR) nicht auch nur eine Gewaltstraftat entnehmen lässt.

SIEBTER ABSCHNITT

Dem siebten Abschnitt ist die Information zu entnehmen, dass ich wieder „auffällig“ gewesen wäre.
Ja ? Inwiefern ? Ich habe am 13.12.2024 weder Straftatbestände erfüllt, noch gegen Weisungen der so bezeichneten Führungsaufsicht verstossen. Auch bedauere ich ausdrücklich überhaupt nichts und werde künftig weiterhin Mädchen ansprechen, alleine schon deshalb, weil ich bereits seit Jahren schon in keinem Beziehungsverhältnis stehe und dem entsprechend einen Leidensdruck verspüre. Wodurch wurde ich also konkret auffällig ? Durch meine Gesetzestreue ?

ACHTER ABSCHNITT

Im achten Abschnitt wird behauptet, dass ich aufgrund des „Besitzes von Kinderpornographie“ hinter Gittern gesessen habe. Tatsächlich wurden im Jahre 1999 als so bezeichneter „Zufallsfund“ ungefähr zwanzig kinder- und jugendpornographische Bilddateien auf meinem Rechner aufgefunden, nachdem er aufgrund von „Volksverhetzung“ beschlagnahmt wurde. Für den Besitz dieser zwanzig Bilddateien habe ich damals einen Strafbefehl von 1.000,- DM erhalten. Wenn ich damals Widerspruch eingelegt hätte und was auch die bessere Option gewesen wäre, dann wäre dieses Strafverfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt worden. Es war eine Dummheit meinerseits, diesem Strafbefehl nicht umgehend zu widersprechen.

NEUNTER ABSCHNITT

Mit dem neunten Abschnitt wird behauptet, dass ich ein Anfangs vierzehnjähriges Mädchen über einen Zeitraum von zehn Jahren „verfolgt“ und „massiv sexuell belästigt“ habe. Diese Darstellung ist unzutreffend und lässt sich auch durch nichts belegen. Tatsächlich wurde diese blosse Behauptung aber von der zuständigen Juristensau einfach in das Urteil übernommen, obwohl diese Falschdarstellung durch nichts belegt und somit untermauert wurde.
Nachfolgend belege ich aber das Gegenteil :
Das hier in Rede stehende Mädchen aus Siegburg ist mir ungefähr seit 2006/2007 durch optische Wahrnehmung „bekannt“ und sie ist mir sehr häufig in der Fussgängerzone von Siegburg begegnet. Während des Zeitraums von 2006 bis 2010 kam es zu keinen Nachstellungshandlungen und sie wären mir auch alleine schon deshalb nicht möglich gewesen, da ich weder den Namen dieses Mädchens kannte – auch nicht den Vornamen, als auch, weil ich über keine Kontaktdaten des Mädchens verfügte. Ich kannte weder ihre Wohnanschrift, noch hatte ich eine Telefonnummer von ihr, auch keine Emailadresse. Aufgrund des mir nicht bekannten Namens konnte ich sie auch über Soziale Medien nicht kontaktieren. Aus dem vorgenannten Zeitraum liegt der Polizei weder eine sachbezogene Strafanzeige vor, noch würde es einen diesbezüglichen Gerichtsbeschluss geben. Es war mir aufgrund der fehlenden Kontaktmöglichkeiten und des mir nicht bekannten Namens schlicht und ergreifend nicht möglich, dieses Mädchen zu kontaktieren. Im Zeitraum von 01/2010 bis 02/2016 war ich unter anderem auch aufgrund des sexuellen Missbrauch durchgehend im geschlossenen Vollzug inhaftiert und hatte dem entsprechend also auch während dieses Zeitraums keine Möglichkeit, das in Rede stehende Mädchen zu kontaktieren.
Erst wenige Wochen nach meiner Haftentlassung im Februar 2016 habe ich dann den Kontakt zu ihr gesucht, nachdem ich zufällig über ihr Facebook-Profil gestolpert bin. Zu diesem Zeitpunkt war das am 16.11.1993 geborene Mädchen dem entsprechend also 22 Jahre alt ! Auch stellt sich mir die Frage, von welchem zehnjährigen Zeitraum hier die Rede sein kann, wenn ich im Jahre 2017 diesbezüglich dann wegen vermeintlicher „Nachstellung“ verurteilt wurde ?
Korrekt ist es, dass ich diesem Mädchen über einen Zeitraum von ungefähr sechs Monaten leider zu viele elektronische Nachrichten geschrieben habe, die in seltenen Fällen dann auch mal sexuell-motivierte Inhalte hatten. Im Regelfall enthielten diese Nachrichten allerdings Sympathiebekundungen und Einladungen. Meine erste Kontaktaufnahme zu ihr dürfte nach meinem Erinnerungsstand ungefähr gegen Mitte März des Jahres 2016 erfolgt sein. Anfang August 2016 lernte ich dann eine Rechtsanwalts-Fachangestellte aus Hürth kennen und habe spätestens zu diesem Zeitpunkt auch mein Interesse an diesem Mädchen aus Siegburg verloren. Vollkommen absurd ist auch die Behauptung, dass ich dieses Mädchen „verfolgt“ hätte. Echt jetzt ? Ich bin ihr fortlaufend hinterher gelaufen, oder was genau ist darunter konkret zu verstehen !? Tatsächlich habe ich diesem Mädchen ausnahmslos nur zu viele elektronische Nachrichten geschrieben, was unzweifelhaft zu beanstanden gewesen ist.

ZEHNTER ABSCHNITT

Im zehnten Abschnitt ist von einer „Sicherungsverwahrung“ die Rede, für welche meine bisher begangenen „Verbrechen“ allerdings gegenwärtig noch nicht ausreichen würden.
Tsja, das ist wahrlich sehr, sehr bedauerlich und wenn man es einmal genau nimmt, dann enthält mein Bundeszentralregister (BZR) genau eine Straftat, die unter die anhängenden Voraussetzungen fällt. Und diese Vorstrafe liegt zu allem Überfluss und Unglück auch bereits fünfundzwanzig Jahre in der Vergangenheit und war minderschwerer Natur. Oder mit anderen Worten : Von einer Sicherungsverwahrung bin ich sooooo weit entfernt, dass man sich darum überhaupt keine Gedanken zu machen braucht. An anderen Stellen habe ich bereits erwähnt, dass mein BZR nicht auch nur eine Gewaltstraftat aufweist. Es ist aber lieb von euch, wenn ihr um mich besorgt seid.

 

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