Schlagwort: Alles für Deutschland

Spassurteil in Sachen von Björn Höcke ( „Alles für Deutschland“ )

Halle an der Saale / Sachsen-Anhalt

Spassurteil in Sachen von Björn Höcke ( „Alles für Deutschland“ )

Der Landtagsabgeordnete und Wahlbewerber Björn Höcke aus Thüringen ( Alternative für Deutschland ) wurde am heutigen 14.05.2024 vom Landgericht Halle/Saale aufgrund der unspektakulären Aussage „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro ( 100 Tagessätze zu jeweils 130,- Euro ) verurteilt und soll darüber hinaus auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Zum Sachverhalt

Es wird Björn Höcke in diesem aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen ( 01.09.2024 ) inszenierten Strafverfahren vorgehalten, dass er mit der Aussage eine verbotene Losung der Sturmabteilung ( SA ) übernommen habe. Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ( Sachsen-Anhalt ) im Jahre 2021 habe er sich dahingehend geäussert. Mit dieser Aussage habe er gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) verstossen, der Verwendung von Kennzeichen von vom bundesrepublikanischen Staat kriminalisierter Organisationen. Allerdings handelt es sich hier um keine Aussage oder Losung der Sturmabteilung, welche diese Organisation selbst erschaffen oder ein Alleinstellungsmerkmal darauf hätte. Diese Aussage/Losung wurde auch bereits schon während des Deutschen Kaiserreichs ( 1871 – 1918 ) verwendet, als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten und mit der man die Liebe zum eigenen Vaterland untermauerte. Selbst wenn die Sturmabteilung diese Aussage/Losung dann später für sich übernommen oder verwendet haben sollte, würde sie nicht zu einer Losung der Sturmabteilung. Wenn überhaupt, dann müsste die Sturmabteilung die Urheberschaft auf diese Aussage besitzen, was natürlich nicht weniger absurd als dieser willkürliche Juristenspruch des Landrichters Jan Stengel ist. Einen Beleg für diese Annahme konnte das zuständige Juristenp… im Rahmen der Hauptverhandlung ebenfalls nicht erbringen, was die Willkür dieses Juristenspruchs untermauert. Kein Historiker würde bestätigen, dass die Urheberschaft auf diese Aussage bei der Sturmabteilung liegt, aber der klugscheissende Landrichter weiss es natürlich besser. Die NSDAP wurde im Jahre 1920 gegründet und die Sturmabteilung folgte. Auch vom der SPD nahestehenden „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ soll diese Aussage verwendet worden sein.

Bemerkenswert : Wenn unsere Regierungspolitiker aber ihre Solidarität mit der Ukraine bekunden, dann verkünden sie auch gerne schon einmal „Slawa Ukrajini“ ( zu deutsch : „Ehre/Ruhm der Ukraine“ ) in unsere Fernsehkameras, einen Faschistengruss, wie sich dem entsprechenden Wikipedia-Artikel entnehmen lässt. Werden wir möglicherweise bereits schon längst von den Faschisten regiert ?

Fragestellung :

  • Wo genau steht denn ausdrücklich geschrieben, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ in der Bundesrepublik nicht verwendet werden darf ?
    ( Diese Frage wäre von den zuständigen Juristen nicht zu beantworten. Sie könnten lediglich auf den von Juristenra…. erschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ) verweisen, dem eben nicht zu entnehmen ist, dass diese Aussage nicht verwendet werden darf. Die Verknüpfungen zur Sturmabteilung haben sich Staatsanwaltschaft und Landgericht ja selbst herbeigeführt und sind frei erfunden. Dieses ist auch dann der Fall, wenn die Sturmabteilung diese Parole aus früheren Zeiten übernommen hat. )

Ist der Spassvogel Jan Stengel lediglich ein Wahlbetrüger ?

Der zuständige Landrichter Jan Stengel vom Landgericht Halle/Saale bezeichnete sich gegen Ende der inszenierten Hauptverhandlung selbst als „unabhängig“. Er kann zwar nicht auch nur einen Beleg dafür liefern, dass die hier in Rede stehende Aussage tatsächlich ausnahmslos der Sturmabteilung zuzuordnen ist und die SA die Urheberrechte besitzt. Auch kann er nicht einen Beleg oder eine Quelle liefern, dass diese konkrete Aussage grundsätzlich in Deutschland verboten ist und klammert sich stattdessen an den Paragraphen 86a, der lediglich aussagt, dass die Kennzeichen kriminalisierter Vereinigungen nicht verwendet werden dürfen, worunter diese unspektakuläre Allerweltsaussage dann allerdings nicht fällt. Und er glaubt vermutlich auch noch ernsthaft, dass er im Recht sei !? Es wäre mir ein leichtes Spiel, diesen Juristen in Grund und Boden zu argumentieren. Er hat nach meiner Auffassung keine Argumente für seine schändlichen Handlungen ! Und seine vermeintliche „Unabhängigkeit“ dürfte ihm von den wenigsten Mitbürgern bescheinigt werden, denke ich. „Unsere“ Juristen sind allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten der etablierten Parteien ( SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP und Konsorten ) und missbrauchen ihre beruflichen Ämter in schöner Regelmässigkeit zur Wahlbeeinflussung und zur Wahlmanipulation. Wer einmal genau hinschaut, der erkennt, dass dieses in schöner Regelmässigkeit vor anstehenden Wahlen der Fall ist, wenn die Umfragewerte in eine unerwünschte Richtung tendieren, so wie es sich auch bei diesem konkreten Sachverhalt verhält. Am 01.09.2024 finden in Thüringen die Landtagswahlen statt und die Umfragewerte deuten unzweifelhaft auf einen deutlichen Sieg der AfD hin, was in der Folge auch dazu führen könnte, dass der Wahlbewerber Björn Höcke zum Ministerpräsidenten von Thüringen ernannt wird, wenn die AfD ausreichend Abgeordnete in den Landtag bekommt. Deshalb findet bereits seit Monaten eine inszenierte Hetzjagd der hiesigen Justiz- und Medienmafia in brüderlicher Einvernahme statt, um die Wahlergebnisse am 01.09.2024 in die gewünschte Richtung zu korrigieren. Humor ist es allerdings, wenn man trotzdem lacht !

Meine Einschätzung der Sachlage

Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Spassurteil bereits in der nächsten Instanz wieder gekippt und aufgehoben wird. Einer der insgesamt drei Rechtsanwälte von Björn Höcke, konkret Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, kündigte bereits zurecht an, dass man dieses Urteil der nächsten Instanz zur Überprüfung vorlegt. Nach meinem Informationsstand wäre es der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe, der dieses Urteil von Jan Stengel bestätigen oder verwerfen müsste. Ausserdem würde man sich gegebenenfalls auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Kein belastendes Urteil wird diesem Sachverhalt standhalten und letztendlich wird Björn Höcke freigesprochen werden, denke ich. Und das wissen diese verfahrensbeteiligten Juristen auch selbst, sowohl der Richter Jan Stengel, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, der sogar eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte, also eine halbjährige Haftstrafe aufgrund einer gänzlich unspektakulären Aussage. Eine widerliche Juristenbande, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hervorgetan hat. Ich selbst verachte diesen Berufsstand zutiefst, vor allem „unsere“ Staatsanwälte, aber auch den überwiegenden Anteil der Richter. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind deren Handlungen alleine nur als parasitär und gemeinschädlich einzustufen und sie pissen einem nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung in schöner Regelmässigkeit und vollkommen unbegründet an das Bein. Wir sollten ihnen schleunigst aufzeigen, wer hier der Herr im Hause ist !

Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt und dann haben die Bürger die Möglichkeit, diesen verbeamteten Berufsverbr…… die Rote Karte aufzuzeigen, indem sie den Wahlbewerber Björn Höcke durch eine Wählerstimme für die AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen befördern. Eine Direktwahl des Ministerpräsidenten traut man der hiesigen Bevölkerung ja nicht zu und man muss zwangsläufig zunächst auch die Partei des bevorzugten Bewerbers unterstützen und bestenfalls zum Wahlsieg verhelfen. Das wäre meines Erachtens eine angemessene Reaktion der Wählerschaft, wenn sich diese nicht weiterhin für dumm verkaufen lassen wollen und das Offensichtliche sehen, nämlich konkret den Wahlbetrug, der hier von der Justiz- und Medienmafia vollzogen wird ! Ich bin zwar selbst keinesfalls ein AfD-Wähler oder -Sympathisant und sympathisiere selbst eher mit der nationaldemokratisch-orientierten Partei DIE HEIMAT, die auch stets meine Wählerstimme erhält. Aber hätte ich zur Landtagswahl am 01.09. eine Wahlberechtigung in Thüringen, dann wäre Björn Höcke meine Stimme sicher ! Als Einwohner von Nordrhein-Westfalen bin ich in Thüringen jedoch leider nicht wahlberechtigt.

Falschdarstellungen der Medienmafia

Erwähnenswert ist es übrigens auch, dass die Medienlandschaft gegenwärtig behauptet, dass, wenn der Wahlbewerber Björn Höcke beim Landgericht Halle/Saale zu einer Bewährungsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden wäre, er dann auch die Zulassung für die anstehende Landtagswahl in Thüringen verlieren könnte. Diese Behauptung ist einmal mehr falsch ! Der Wahlbewerber Björn Höcke würde seine Zulassung selbst dann nicht verlieren, wenn er vom Landgericht Halle/Saale zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden wäre. Alleine schon deshalb, weil das Urteil des Landgericht Halle/Saale bis zum 01.09.2024 niemals rechtskräftig wird. Dieses Verfahren läuft weiterhin fort und muss zunächst einmal am Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe vorbei. Spätestens in Karlsruhe dürfte es dann allerdings einkassiert werden. Und aufgrund eigener Erfahrungswerte kann ich sagen, dass das Urteil in frühestens neun Monaten rechtskräftig würde. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Mit dem willkürlichen Urteil des Landgericht Halle/Saale vom 14.05.2024 kann sich Björn Höcke eigentlich den Hintern abwischen, um es einmal auf den Punkt zu bringen.

Das Hakenkreuz

Sehr ähnlich verhält es sich übrigens auch beim Hakenkreuz, das fälschlicherweise von „unseren“ verblödeten Juristen dem Paragraphen 86a ( StGB ) untergeordnet wird. Aber auch das Hakenkreuz ist eben kein Kennzeichen einer vom Staat kriminalisierten Partei oder Organisation. Das Hakenkreuz ist nachweislich bereits mindestens 10.000 Jahre alt und wird/wurde von den verschiedensten Kulturen verwendet, in verschiedenen Formen, die allesamt im hiesigen Staat kriminalisiert werden und nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil unsere schwachsinnigen Juristen den Paragraphen 86a ( StGB ) vorsätzlich falsch auslegen. Wie kann also das uralte Hakenkreuz das Kennzeichen einer im Jahre 1920 gegründeten Partei sein ? Die NSDAP könnte das Hakenkreuz lediglich  für ihre persönlichen politischen Interessen missbraucht haben, aber dadurch wird es nicht zu deren Kennzeichen. Wenn der verbrecherische bundesrepublikanische Staat überhaupt irgendwas unter Strafandrohung stellen könnte, dann sind es das Parteiabzeichen und die Hakenkreuzfahne im speziellen, deren Urheberschaft unzweifelhaft bei der NSDAP liegt und der Partei zugeordnet werden können. Das Hakenkreuz im Allgemeinen fällt allerdings nicht darunter !

Diese Viecher von Justiz und Politik versuchen uns mundtot zu machen und dem sollten wir uns massiv entgegenstellen, vermeintlich verbotene Kennzeichen auch weiterhin benutzen. Mich können sie mit angedrohten – oder auch vollzogenen Haftstrafen – jedenfalls nicht erschrecken. Ich werde sie weiterhin nutzen !

In diesem Sinne verbleibe ich mit : Alles für Deutschland !

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Das Hakenkreuz


Overath / Nordrhein-Westfalen

Das Hakenkreuz

Meines Erachtens ist das Verbot der öffentlichen Darstellung des Hakenkreuz im bundesrepublikanischen Verbrecherstaat rechts- und verfassungswidrig, da es entgegen der offiziellen Auslegung eben kein Kennzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ( NSDAP ) ist.

Mein Standpunkt

Mit dem Verbrecherparagraphen 86a des Strafgesetzbuch ( StGB ) wird die Bevölkerung unrechtmässig einem staatlichen Gesinnungsterror unterzogen. Jahr für Jahr werden zahlreiche Mitbürger ohne ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund zu Haftstrafen verurteilt und inhaftiert, weil bundesrepublikanische Juristen den Paragraphen 86a ( StGB ) vorsätzlich falsch auslegen. Tatsächlich gibt es allerdings kein Verbot der öffentlichen Darstellung des Hakenkreuz und es gibt keine Stelle, der derartiges zu entnehmen ist. Es steht dort ausdrücklich, dass lediglich die Kennzeichen verbotener Parteien und Organisationen nicht verwendet werden dürfen. Das Hakenkreuz kann aufgrund seines nachweislichen Alters von mindestens 10.000 Jahren nicht das Kennzeichen einer im Jahre 1920 gegründeten Partei sein. Die tatsächlichen Kennzeichen der NSDAP sind das Parteiabzeichen und auch die Hakenkreuzfahne. Diese Zeichen wurden von der NSDAP erschaffen und sind unzweifelhaft der NSDAP zuzuordnen. Das Hakenkreuz – im Allgemeinen – ist es aber nicht ! Wenn also jemand ein Hakenkreuz an eine Hauswand schmiert und was ich keinesfalls gutheisse, dann macht er sich alleine nur aufgrund von Sachbeschädigung ( Paragraph 303 des Strafgesetzbuch ) strafbar, keinesfalls wegen der Verwendung eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen Partei oder Organisation, jedenfalls dann, wenn der Sachverhalt und insbesondere auch der Verbrecherparagraph 86a ( StGB ) korrekt ausgelegt würden, was das minderbemittelte bundesrepublikanische Juristenpack jedoch gänzlich überfordert. Klar, wenn man während des Jurastudiums fortlaufend unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehend in irgendwelchen Studentenbuden vor sich hin vegetiert, dann bleiben solche intellektuellen Fehlleistungen halt nicht aus. Sie sind dumm, parasitär und gemeinschädlich !

Wofür steht das Hakenkreuz ? Was bedeutet es ?

Die Sonne, die durch das Hakenkreuz symbolisiert und von unzähligen Menschen verehrt wird, so auch von mir.

Das Hakenkreuz – oder auch das Swastika – ist bereits über 10.000 Jahre alt, wurde bereits von verschiedenen Kulturen verwendet und symbolisiert die Sonne. Es wird nicht ohne Grund auch als „Sonnenrad“ bezeichnet. Wie könnte das Hakenkreuz also das Kennzeichen einer vor gerade einmal hundert Jahren gegründeten politischen Partei sein, wenn es selbst doch bereits schon um ein Vielfaches älter ist ? Die NSDAP wurde am 24.02.1920 in München begründet. Wenn man der NSDAP schlecht nachreden möchte, dann könnte man sagen, dass diese Partei dieses uralte Symbol für ihre politischen Interessen zweckentfremdet und missbraucht hat. Es liegt allerdings nicht in meinem persönlichen Interesse der NSDAP schlecht nachzureden und ich würde sie auch gegenwärtig wieder wählen, wenn sie zu Wahlen zugelassen würde. Das Hakenkreuz wäre aber alleine nur dann das Kennzeichen der NSDAP, wenn es von ihr selbst geschaffen worden wäre. Durch den von schäbigen Juristen geschaffenen Verbrecherparagraphen 86a ( StGB ) werden alle Sonnenanbeter in ihrem Glauben an das Naturgesetz verletzt. Insbesondere auch im asiatischen Lebensraum ist das Hakenkreuz allgegenwärtig, in verschiedenen Formen, die aufgrund des bundesrepublikanischen Gesinnungsterrors allesamt hier nicht gezeigt werden dürfen.

Lichtbild von den Udayagiri und Khandagiri Caves in Bhubaneswar in Indien.

Was wäre eigentlich gewesen, wenn die NSDAP anstelle des Hakenkreuz dann das Christenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Würden diese Kennzeichen dann gegenwärtig auch vom hiesigen Verbrecherstaat und seiner Justiz kriminalisiert und verfolgt ? Dürften wir dann das Christenkreuz oder den Davidstern gegenwärtig nicht mehr verwenden und öffentlich darstellen ? Diese Frage lässt sich wohl sehr leicht selbst beantworten. Selbstverständlich wären diese Kennzeichen dann nicht verboten ! Und weshalb ist das so ? Ganz einfach deshalb, weil das Hakenkreuz im hiesigen Verbrecherstaat nicht dieselbe Lobby vorzuweisen hat, wie es beim Christenkreuz und dem Davidstern der Fall wäre. Diese hebräischen Terrorsekten würden sich unzweifelhaft auf die Ausübung ihrer Glaubensfreiheit beziehen und sich einem Verbot ihrer Kennzeichen entgegenstellen. Weshalb sollte aber das gleiche Recht nicht auch für diejenigen gelten, die die Sonne verehren ? Der Sonne verdanken wir unsere Existenz und stünde sie nicht gerade dort, wo sie gerade steht, dann wären sämtliche Lebensformen auf diesem Planeten undenkbar. Die Sonne ist ein zentraler Glaubensfaktor aller, die sich dem Naturgesetz verbunden fühlen und die Schöpfertheorien anderer Glaubensrichtungen negieren.

Das Hakenkreuz im Ausland

Erstaunlich ist es in diesem Zusammenhang auch, dass das Hakenkreuz in den Staaten, mit denen wir damals im Krieg standen, zulässig ist. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ( USA ) kann ein jeder problemlos selbst mit der Hakenkreuzfahne der NSDAP auf der Strasse marschieren. Eine strafrechtliche Verfolgung hat man in diesem Falle jedenfalls nicht zu befürchten. ( Quellenverweis ) Auch „Heil Hitler“ kann dort problemlos formuliert und der Arm zum Deutschen Grusse erhoben werden. Sehr ähnlich verhält es sich auch in der norddeutschen Dänemark, wo man ebenfalls mit der Hakenkreuzfahne aufmarschieren kann. Diese offensichtliche Geisteserkrankung, alles verbieten zu müssen was auch nur ansatzweise mit dem Nationalsozialismus im Zusammenhang steht oder zu bringen ist, bezieht sich ausnahmslos nur auf die hiesige bundesrepublikanische Politik und dessen Justiz.

Der Fall Björn Höcke ( „Alles für Deutschland“ ) und ähnliche Absurditäten

Dieses zeigt sich im besonderen Ausmass auch gegenwärtig an der von Justiz und Medien gemeinschaftlich geführten Hetzkampagne auf den Wahlbewerber Björn Höcke ( AfD, Landtagsabgeordneter in Thüringen ), nachdem sich dieser in einer Wahlkampfrede zu der wirklich ganz furchtbaren Aussage „Alles für Deutschland“ hinreissen liess. Eigentlich sollte man bei von einem im hiesigen Staat gewählten Politiker davon ausgehen, dass seine Handlungen stets am Wohle der hiesigen Bevölkerung und des Vaterlandes ausgerichtet sind, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um einen Politiker von CDU, SPD, FDP und/oder von den Grünen handelt. Meines Erachtens steht es vollkommen ausser Frage, dass sich die Justiz hier einmal mehr für einen vorsätzlichen Wahlbetrug „vor den Karren spannen“ lässt. Am 01.09.2024 findet in Thüringen die Landtagswahl statt und die AfD liegt in sämtlichen Umfragen deutlich vorne. Also muss diese widerliche Bande aus Juristen und Medienvertretern einmal mehr ganz tief in die Schmutzkiste greifen, um das Wahlergebnis in die gewünschte Richtung zu korrigieren. Unsere Juristen sind ja allesamt auch nur Parteibuch-Soldaten von CDU, SPD, FDP, GRÜNE und Konsorten. Und wer sich einmal die Mühe macht und genau hinschaut, der erkennt, dass sich die Justiz in schöner Regelmässigkeit zum vorsätzlichen Wahlbetrug animieren lässt. Eine „unabhängige Justiz“ – wie immer behauptet wird – ist und bleibt lediglich ein schöner Traum. In der hiesigen Bundesrepublik kann von einer „unabhängigen Justiz“ tatsächlich aber keine Rede sein.

Und einmal Butter bei die Fische : Hättest Du gewusst, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ von der Sturmabteilung ( SA ) als vermeintliche Parole verwendet wurde, was Björn Höcke ja nun vorgehalten wird !? Ich selbst wusste es auch als bekennender Nationalsozialist nicht ! Darüber hinaus konnte ich bisher auch noch keine Stelle finden, an der ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aussage „Alles für Deutschland“ nicht verwendet werden darf. ( …ganz unabhängig davon, dass mich das sowieso nicht interessiert und ich auch weiterhin „Alles für Deutschland“ verwende. ) Wo genau soll das stehen ? Zudem müsste die Sturmabteilung diese Parole auch erschaffen haben, um ein Alleinstellungsmerkmal oder die Urheberschaft hierauf zu besitzen. Gibt es irgendwelche Belege für diese Annahme ? Tatsächlich handelt es sich bei dieser Aussage „Alles für Deutschland“ um keine Parole/Losung der Sturmabteilung, entgegen den Darstellungen der hiesigen Justiz- und Medienmafia. Während des Deutschen Kaiserreichs ( 1871 – 1918 ), als Patriotismus und Vaterlandsliebe noch zählten, war diese Aussage eine vollkommen unspektakuläre Allerweltsaussage. Es ist zwar möglich, dass diese Aussage dann später unter anderem auch von der Sturmabteilung verwendet wurde, aber dadurch wird es eben nicht zu deren Kennzeichen. Wie könnte etwas zu einem Kennzeichen einer Anfang der 1920er-Jahre gegründeten Organisation werden, was bereits schon weit vorher bestand ? Noch absurder wird es dadurch, dass hier einfach drei Allerweltswörter zu einem Kennzeichen dieser Organisation erklärt werden.

Auch bleibt es zu hoffen das unsere Zensurwächter niemals herausfinden werden, dass das Führungspersonal der Sturmabteilung tatsächlich auch mit Messer und Gabel gegessen haben. Ein Verbot von Essbesteck wäre dann lediglich noch eine Frage der Zeit. Unsere Zensurwächter sind in einem derart ausgeprägten Zustand der Geisteskrankheit verfallen, denen würde ich auch das problemlos zutrauen. Sie haben ja auch bereits die Zahlenkombination „88“ für KFZ-Kennzeichen verboten, weil die 88 stellvertretend für „Heil Hitler“ stehen könnte. Das „H“ ist ja der achte Buchstabe des Alphabets und eine „88“ würde demnach für „HH“ stehen, was ja wiederum auch „Heil Hitler“ bedeuten könnte. Es könnte natürlich auch für „Hansestadt Hamburg“ stehen oder vielleicht sogar überhaupt keine besondere Bedeutung haben, aber wie bereits festgestellt : Unsere Zensurwächter sind schwer Geisteskrank und wir sollten sie schleunigst in ihre Rattenlöcher zurückprügeln, aus denen sie hervorgekrochen kamen, bevor noch weiterer Schaden für Volk und Nation entsteht ! Nicht unerwähnt sollte es in diesem Zusammenhang bleiben, dass ausserdem auch noch die „28“ bei KFZ-Kennzeichen verboten ist, weil die 28 unter anderem auch als „Blood & Honour“ verstanden werden könnte, wobei es sich hier um ein im hiesigen Verbrecherstaat verbotenes weltweites Netzwerk von Nationalsozialisten handelt. Ausserdem ist auch noch die „18“ ( Adolf Hitler ) und die „14“ ( „Fourteen Words“ von David Lane : „We must secure the existence of our people and a future for white children.“ ) bei KFZ-Kennzeichen verboten. Wer sich bei derartigen Handlungen von Politik und Justiz  nicht den Onkel Adolf zurück wünscht, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen. Noch schlechter kann es beim Onkel Adolf auch nicht werden. Seine Rückkehr wäre meines Erachtens ein Segen, damit diese Schweinebande von Zensurwächtern hier endlich ausgekehrt werden kann, wobei mir die Form der Entsorgung eigentlich vollkommen scheissegal ist, wenn das Ergebnis stimmt. Ich habe tatsächlich kein Interesse daran demnächst mit der Hand essen zu müssen, so wie es bei den muselmanischen Dattellutschern der Brauchtum ist, nachdem unsere Zensurwächter uns die Nutzung von Essbesteck untersagt haben, weil das Führungspersonal der Sturmabteilung tatsächlich Messer und Gabel verwendeten.

Filmbeitrag

Der negroide Pastor Ray Hagins erklärt uns im nachfolgenden Filmbeitrag die Bedeutung des Hakenkreuz und wendet sich gegen dessen Kriminalisierung und Verteufelung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht alle seine Standpunkte teile und es mir beim anhängenden Filmbeitrag insbesondere um die nachvollziehbare und korrekte Auslegung des Hakenkreuz geht. Dem Filmbeitrag ist ausdrücklich die Meinung von Ray Hagins zu entnehmen, die nicht unbedingt meine Meinung sein muss.

Als Ungläubiger halte ich jeden Gottesbezug selbstverständlich für vollkommen absurd und distanziere mich von sämtlichen Glaubensrichtungen, insbesondere auch vom Christen- und Judentum. Auch wenn ich gelegentlich einmal Musikdateien mit einem Bezug zum Odinismus einstelle, distanziere ich mich ausdrücklich auch von sämtlichen dahingehenden Strömungen. Ich selbst würde mich zwar ebenfalls auch als „Heiden“, aber im Sinne von „Ungläubig“ bezeichnen, verehre tatsächlich keine vermeintlichen nordischen Götter. Odin und Thor gehen mir vollkommen am Arsch vorbei, um das einmal so deutlich zu formulieren, ebenso wie die Götter der Christen, Juden und Muslime. Mit dem Buddhismus hatte ich früher einmal mehr Sympathien. Diese haben sich allerdings zwischenzeitlich ebenfalls verflüchtigt. Für meinen Geschmack gibt es auch hier zu viele Reibungspunkte, die mich eher auf Distanz halten. Nationalsozialisten glauben nicht, sondern WISSEN ! Wir sollten uns alleine nur an der Wissenschaft und den Naturgesetzen orientieren, denke ich.

 

Zusammenfassung des Filmbeitrages : Das Hakenkreuz setzt sich aus vier Rechtecken zusammen, die in einem 90-Grad-Winkel angeordnet sind. ( Ray Hagins bezeichnet es fälschlicherweise als „Quadrat“. Dieses wäre allerdings nur dann der Fall, wenn alle Seiten die gleiche Abmessung hätten. Zutreffender ist die Bezeichnung „Rechteck“, auch wenn es eigentlich nicht viel zur Sache tut. Einen 90-Grad-Winkel haben ja sowohl das Rechteck als auch das Quadrat. ) Berechnet man nun 4 x 90 Grad, dann erhält man einen perfekten Kreis von 360 Grad. Dieser Kreis symbolisiert die geliebte Sonne. Und wenn Du Dir nun einmal die Hakenkreuzfahne der NSDAP vor Augen führst beziehungsweise genauer anschaust, dann erkennst Du, dass sich das schwarze Hakenkreuz innerhalb eines weissen Kreis befindet, der von einem feuerroten Hintergrund umschlossen ist. Der weisse Kreis symbolisiert noch einmal die Sonne und wird von dem umschliessenden Feuerrot verstärkt. Es ist in meinen Augen eine sehr schöne Fahne, die hier tatsächlich von der NSDAP geschaffen wurde, und ich bin ebenfalls auch für eine Wiederzulassung dieser Hakenkreuzfahne. Sie sollte nach meiner Auffassung in jedem Wohnzimmer hängen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es strafrechtlich unbedenklich und zulässig ist, wenn man sich die Hakenkreuzfahne in das Wohnzimmer beziehungsweise die eigene Wohnung hängt. Es ist lediglich die öffentliche Darstellung der Hakenkreuzfahne verboten und deshalb darf sie von Ausserhalb nicht einsehbar sein. Ansonsten kann sich aber ein jeder die Hakenkreuzfahne problemlos und insbesondere auch rechtssicher in die eigene Wohnung hängen. Juristisch problematisch könnte es alleine nur dann werden, wenn man mehrere Hakenkreuzfahnen in der Wohnung und insbesondere auch in einer Verpackung aufbewahrt. In diesem Falle unterstellen einem diese Par…… der Justiz sehr häufig, dass man mit den Hakenkreuzfahnen einen Handel betreibt, weil sie einem anders nicht an das Bein pissen können. Und darum geht es diesen Par…… ja, der Bevölkerung so häufig wie nur möglich an das Bein zu pissen, alleine schon deshalb, um Kapital daraus abzuschöpfen.

Die von Ray Hagins getätigten Aussagen bezüglich der Person Adolf Hitler teile ich weitestgehend und sehe es sehr ähnlich. Auch ich bin der Auffassung, dass Adolf Hitler keinesfalls in die vorgefertigten Schablonen der Scheindemokraten gehört und sein wahres Bild in den vergangenen Jahrzehnten – seit dem Ende des II. Weltkrieges – erheblich geschändet wurde. In meinen Augen war er ein guter Demokrat, ein Nationaldemokrat, so wie auch ich es bin.

Bei dem oben eingestellten Redebeitrag von Ray Hagins handelt es sich lediglich um eine nachbearbeitete Ausgabe eines viel längeren Redebeitrags von ihm. Dieser Redebeitrag geht über eine Stunde, konkret eine Stunde und knapp fünf Minuten. Den vollständigen Redebeitrag kannst Du unter diesem Verweis finden. Den Auszug des hier eingestellten Redebeitrags findest Du ab der Minute 11:30 ( pi x Daumen ). Eine Übersetzung des vollständigen Redebeitrages in unserer Muttersprache gibt es leider nicht. Der Redebeitrag ist ausnahmslos in englischer Sprache und ohne deutschsprachige Untertitelung. Die oben eingestellte und nachbearbeitete Ausgabe habe ich zufällig vor wenigen Jahren einmal im Netzwerk gefunden. Die Nachbearbeitung erfolgte nicht durch mich. Der Urheber der sehr schön gelungenen Nachbearbeitung ist mir auch nicht bekannt. Ich habe das Werk lediglich gestohlen und teile es, weil ich insbesondere auch die Erklärung des Hakenkreuz als sehr gelungen empfinde. Es wäre ebenfalls auch noch erwähnenswert die Feststellung, dass Ray Hagins ausserdem auch nicht von den Juden an sich redet, sondern von denen, die „die Identität der Juden angenommen haben“, wenn man seine Ausführungen korrekt auslegt und richtig zuhört. Das sind laut seinen Ausführungen „die Lügner und Betrüger“.

Verbot der Odalrune ( „Othala“ )

Eine gleichgelagerte Absurdität ist auch das Verbot der so bezeichneten „Odalrune“ ( oder auch „Othala“ ), weil diese von der Wiking-Jugend ( WJ ) verwendet wurde. Die Wiking-Jugend war eine patriotische Kinder- und Jugendorganisation und wurde im Jahre 1994 durch den Bundesminister des Innern aus nicht nachvollziehbaren und willkürlichen Gründen verboten. Weil die Fahne der Wiking-Jugend aber eine Odalrune enthält, deshalb darf die Odalrune nun nicht mehr verwendet und gezeigt werden. Was wäre gewesen, wenn die Wiking-Jugend stattdessen ein Kirchenkreuz oder den Davidstern verwendet hätte ? Wir sollten es eigentlich einmal herausfinden und eine vermeintlich neonazistische Organisation erschaffen, welche einen Davidstern als Kennzeichen verwendet. Es wäre interessant einmal zu sehen, ob nach dem zu erwartenden Verbot dann ebenfalls auch der Davidstern nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf !? In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch erwähnenswert, dass die Odalrune ebenfalls auch die Schulterklappen bei Hauptfeldwebeln der Bundeswehr ziert. Laut Paragraph 9 des Vereinsgesetz dürfen auch die Kennzeichen verbotener Organisationen nicht mehr öffentlich gezeigt oder verwendet werden, auch dann nicht, wenn die verwendeten Kennzeichen um ein Vielfaches älter sind, als die verbotene Organisation. Eine Absurdität der bundesrepublikanischen Juristenpest, die ihresgleichen sucht. Unsere Justiz ist meines Erachtens im höchsten Grade parasitär und gemeinschädlich. Wir sollten dieser Schweinebande einmal verdeutlichen, wer hier der Herr im Hause ist, denke ich. Ich selbst habe lediglich nur noch Verachtung für diesen parasitären Berufsstand übrig ! Das bezieht sich natürlich insbesondere auf einen nicht unerheblichen Anteil „unserer“ Richter und Staatsanwälte. Es gibt allerdings auch Rechtsanwälte, denen diese Bezeichnungen gut zu Gesicht steht.

In diesem Sinne verbleibe ich. Alles für Deutschland !

Quellenverweise

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Öffentlichkeitsfahndung nach Johann Guntermann

Dresden / Sachsen

Öffentlichkeitsfahndung nach Johann Guntermann

Johann Guntermann

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Landeskriminalamt Sachsen fahnden bereits seit längerer Zeit nach dem Beschuldigten Johann Guntermann, dem die Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Es wurde eine Belohnung von bis zu 10.000,- Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des linkskriminellen Gewaltstraftäters führen.

Johann Guntermann ist dringend tatverdächtig, sich als Mitglied und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung an mehreren politisch-motivierten schweren Gewaltstraftaten beteiligt zu haben. Er wird dem linksextremistischen/linksterroristischen Spektrum zugerechnet und soll bereits im Jahre 2020 „abgetaucht“ sein. Seither ist den Ermittlungsbehörden sein Aufenthaltsort nicht bekannt. Die unschuldigen und unbedarften Tatopfer erlitten hierbei erhebliche Verletzungen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ( BGH ) hat aufgrund dieser schweren Gewaltstraftaten bereits im März 2021 Haftbefehl gegen Johann Guntermann erlassen.

Ergänzende Personenbeschreibung des Gewaltkriminellen :

  • Geburtsdatum : 11.04.1993 ( 31 Jahre )
  • 171 Zentimeter
  • kräftiges Erscheinungsbild
  • dunkelblondes Haar ( Länge unbekannt )
  • dunkelblond-rötlicher Bartwuchs ( wenn vorhanden )
  • Tätowierung „Hate Cops“ in Frakturschrift, an den Grundfingergliedern beider Hände

Die Tätowierungen an den Fingergliedern bei Johann Guntermann.

Ganzkörper-Aufnahme von Johann Guntermann. Offensichtlich haben hier verbotene Substanzen ( Stichwort „Steroide“ ) ein bisschen was bewirkt.

Lina Engel, Linksextremistin und ( noch nicht rechtskräftig ) verurteilte Gewaltstraftäterin.

Johann Guntermann soll mit der bereits zu einer gut fünfjährigen Strafhaft verurteilten Lina Engel verlobt sein. Beide sind der so bezeichneten „Hammerbande“ zuzuordnen. Diese Bezeichnung ist darauf zurückzuführen, dass bei den gewaltsamen Aktionen dieser Terrorzelle auch mit Hämmern auf die Tatopfer eingewirkt wurde. Lina Engel wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nach dem Skandal-Urteilsspruch des Richters Hans Schlüter-Staats vom 31.05.2023 aus der Untersuchungshaft entlassen, wohl deshalb, weil das Urteil gegenwärtig noch nicht rechtskräftig ist. Zudem wurde die 30-monatige Untersuchungshaft angerechnet und die vermeintliche „gute Führung“ während der Untersuchungshaft. Allerdings ist unbedingt davon auszugehen, dass Lina Engel derzeit ebenfalls ihre Flucht vorbereiten dürfte. Die ausgesprochene gut fünfjährige Strafhaft dürfte ausreichend Anreizpunkte hierfür bieten, denke ich. Meines Erachtens ist kaum davon auszugehen, dass sich diese Göre ihrer Verantwortung stellt und die dann noch ausstehende Haftstrafe eigenständig antritt. Von Seiten der Generalbundesanwaltschaft wurde auch eine vollkommen angemessene achtjährige Freiheitsstrafe für Lina Engel beantragt, die gemeinsam mit Johann Guntermann zu den Rädelsführern dieser Gruppierung zählt. Diesem Antrag folgte das Gericht – konkret Hans Schlüter-Staats – aus nicht nachvollziehbaren Gründen jedoch nicht, weil die Justiz gerne mit linksextremen Gewaltstraftätern schmust und lieber Jagd auf „patriotische Meinungsverbrecher“ macht. Man beachte nur einmal die politisch-motivierte Hetzjagd der Justiz – aber auch der politisch-instrumentalisierten Medienlandschaft, auf den Wahlbewerber Björn Höcke ( AfD, Landtagsabgeordneter in Thüringen ), nachdem es sich dieser herausgenommen hat, als Deutscher in Deutschland „Alles für Deutschland“ auszusprechen. Meines Erachtens handelt es sich hier um keine vermeintliche Parole der Sturmabteilung ( SA ), sondern um eine Selbstverständlichkeit. Allerdings kann die Justiz ja einmal die Urheberschaft der Sturmabteilung auf die Parole „Alles für Deutschland“ konkretisieren. Von einem Freispruch für Björn Höcke ist unbedingt auszugehen. Ich erwarte als Wähler von dem Landtagsabgeordneten Björn Höcke, dass seine Handlungen zu jeder Zeit immer am eigenen Vaterland orientiert sind, welches er nach meinem Kenntnisstand ja auch im Landtag vertritt. Wenn demnächst noch herauskommt, dass das Führungspersonal der Sturmabteilung mit Messer und Gabel gegessen hat, dann dürfte ein Verbot von Essbesteck lediglich noch eine Frage der Zeit sein.

Hinweise auf den Aufenthaltsort von Johann Guntermann nimmt das Landeskriminalamt Sachsen unter der Rufnummer 0800-855-2055 entgegen.

Quellenverweise :

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